PfadnavigationHomePanoramaInterne UntersuchungKameraüberwachung eingestellt – Haftbedingungen für Stade-Schützen wurden kurz vor Tod gelockertStand: 10:10 UhrLesedauer: 4 MinutenNach dem Tod des mutmaßlichen Sechsfachmörders von Stade wird heftige Kritik am niedersächsischen Justizministerium laut. „Warum wurde er nicht ordnungsgemäß überwacht?“, berichtet WELT-Reporter Peter Will.Am Vortag seines Todes wurden die Schutzmaßnahmen für den Schützen von Stade in Haft komplett aufgehoben. Doch Fehler durch die JVA habe es nicht gegeben, sagt ein Sprecher des Justizministeriums.Die Haftbedingungen für den Angreifer von Stade bei Hamburg, der sechs Menschen getötet hatte, sind am Vortag seines Todes gelockert worden. Das teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums mit. Der 45-Jährige habe anfangs unter besonderer Beobachtung gestanden, die nach Einschätzung einer Psychologin schrittweise gelockert und schließlich ganz aufgehoben worden sei.Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, sagte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lagen demnach keine Hinweise auf Fehler der JVA vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium prüfe auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen.Lesen Sie auchEin Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Bremervörde hatte den Schützen am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelzelle gefunden. Ein Notarzt stellte den Tod des Gefangenen durch Strangulation fest. Ermittler gehen den Angaben zufolge von Suizid aus, es gebe keine Hinweise auf ein Verbrechen.Wie die Haftbedingungen schrittweise gelockert wurdenNach Schilderung des Justizministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Noch am selben Tag habe standardgemäß ein sogenanntes Zugangsgespräch stattgefunden. Dabei soll mithilfe eines Formulars unter anderem herausgefunden werden, ob der Gefangene sich möglicherweise selbst verletzen könnte.Eine solche Gefahr habe in diesem Fall vorgelegen, sagte der Sprecher des Ministeriums. Der 45-Jährige sei deshalb in eine kameraüberwachte Zelle gekommen. „Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden.“ Nach einer Woche seien die Maßnahmen das erste Mal gelockert worden, der Verdächtige sei dann in eine kameraüberwachte Zelle mit Fernseher gekommen.Überwachung mit UnterbrechungenLaut Ministerium wurden die Maßnahmen am 9. Juli weiter gelockert. Auf Grundlage des Berichts einer Psychologin sei der Gefangene nur noch abends und nachts entsprechend überwacht worden, sonst habe er am regulären Alltag im Gefängnis teilgenommen. „Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war“, sagte der Sprecher.Lesen Sie auchMitarbeiter der JVA mussten sich nach Angaben des Ministeriums anfangs alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich versichern, dass es dem Mann körperlich gut geht.Am 13. Juli wurden die Auflagen nach psychologischer Einschätzung erneut angepasst, wie das Ministerium weiter ausführte. Die Beobachtung per Kamera nachts sei beendet worden, stattdessen hätten nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen tagsüber und nachts stattgefunden.Nur einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heißt es: „Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.“Inwiefern der Verdächtige selbst über das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte der Sprecher des Ministeriums nicht sagen. Fest steht nur: Am Montagabend gegen 20 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nächsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen.Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, betonte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. „Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren.“ Das Ministerium prüfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen.Der Sechsfach-Mord von StadeDer Mann hatte Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet, darunter jeweils drei Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des Schützen gewesen sein.Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Frau des Fluchtwagens. Außerdem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.Haben Sie suizidale Gedanken, oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222.Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.dpa/lay
Stade: Kameraüberwachung eingestellt – Haftbedingungen für Schützen wurden kurz vor Tod gelockert - WELT
Am Vortag seines Todes wurden die Schutzmaßnahmen für den Schützen von Stade in Haft komplett aufgehoben. Doch Fehler durch die JVA habe es nicht gegeben, sagt ein Sprecher des Justizministeriums.











