Ein aktueller Beitrag von Dr. Utz Anhalt auf dem Portal Gegen-Hartz.de sorgt derzeit für Aufmerksamkeit. Darin vertritt der Sozialrechtsexperte und Publizist die Auffassung, dass sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für viele Beschäftigte erhebliche Nachzahlungsansprüche ergeben könnten. In einem Rechenbeispiel kommt er auf bis zu rund 20 Euro zusätzlich pro Arbeitstag. Als Beispiele nennt er Beschäftigte im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung oder im Handwerk, die täglich mit Firmenfahrzeugen zu wechselnden Einsatzorten gebracht werden.
Die Berliner Zeitung hat deshalb den Originalbeschluss des EuGH geprüft. Was haben die Luxemburger Richter tatsächlich entschieden?
EuGH stellt klar: Auch Rückfahrt kann Arbeitszeit sein
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein öffentliches Unternehmen in Spanien, dessen Mitarbeiter Naturschutzarbeiten an wechselnden Einsatzorten erledigten. Sie mussten sich jeden Morgen zunächst an einem vom Arbeitgeber festgelegten Stützpunkt einfinden. Von dort aus wurden sie gemeinsam mit einem Firmenfahrzeug zu den jeweiligen Arbeitsorten gebracht. Während die Hinfahrt bereits als Arbeitszeit galt, wertete der Arbeitgeber die Rückfahrt bislang nicht als Arbeitszeit. Dagegen klagte eine Gewerkschaft – mit Erfolg.







