Der Europäische Gerichtshof mit Sitz im luxemburgischen Kirchberg hat weitreichende Änderungen für Angestellte vorgeschrieben. Wie aus dem am 9. Oktober 2025 ausgefertigten Urteil hervorgeht, gilt die Fahrt in einem Firmenfahrzeug von einem festen Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten vollumfänglich als Arbeitszeit.Anzeige
Das betrifft in der breit gefächerten Technologiebranche hauptsächlich Fachkräfte im IT-Außendienst, beim Breitbandausbau oder im agilen Consulting. Wer morgens in der Zentrale des Systemhauses erscheint und von dort mit dem Firmenwagen zum Kunden fährt, erbringt laut den luxemburgischen Richter:innen bereits eine klar definierte Arbeitsleistung.
EU-Richtlinie verbannt die „Reisezeit“ für den IT-Außendienst
Dabei macht das bindende europäische Recht keinerlei Unterschiede zwischen der ersten Hinreise und dem späteren Rückweg am Abend. Das in Deutschland oft genutzte Konstrukt einer geringer bewerteten Reisezeit existiert in den EU-Richtlinien schlichtweg nicht, es gibt dort stattdessen ausschließlich Arbeitszeit oder Ruhezeit.Anzeige
Diese fundamentale Entscheidung stellt die bisherige Abrechnungspraxis vieler IT-Dienstleister komplett auf den Kopf. Bislang wurde oftmals die sogenannte Belastungstheorie des Erfurter Bundesarbeitsgerichts angewandt, wie der Merkur in seiner Berichterstattung ausführt.








