Stand: 03.06.2026 • 11:30 Uhr
Will man schnell von A nach B, ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber einen Fahrer. Kaum jemand macht sich dabei Gedanken darüber, was nach dem Aussteigen passiert. Das hat jetzt der BGH geklärt.
Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt.
Revision hat keinen Erfolg










