Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber dürfen unterwegs nicht gleich wieder einen Fahrgast aufnehmen, sofern kein Auftrag vorliegt. Anders als Taxis müssen sie unverzüglich zurück zur Zentrale fahren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht entschieden hat. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens.Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Tochterunternehmen der SafeDriver Group, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt, geklagt. Ein Fahrer parkte laut dem BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes um 10.10 Uhr an Ort und Stelle. Drei Minuten später wurde demzufolge eine Testbestellung angenommen und schnell storniert. Anschließend sei der Fahrer bis 10.22 Uhr vor Ort geblieben, bevor er sich in der Uber-App abgemeldet habe. Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht.
Die Taxigenossenschaft wollte erreichen, dass die Autos nach einer Fahrt mit Passagieren sofort zurückkehren müssen und zog vor Gericht. Das Kölner Landgericht gab ihr Recht, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte sie Erfolg. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof dessen Urteil.Schutz für TaxisDie Rückkehrpflicht ist ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis – als Teil der Daseinsvorsorge und Ergänzung zum ÖPNV – gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen unter anderem den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, aber auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag halten sie für ein wichtiges Instrument für einen fairen Wettbewerb.










