Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
Revision hat keinen Erfolg
Taxis bleiben Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
Ungleichbehandlung schon lange vor Uber Streitthema
Ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber einen Fahrer, macht man sich dabei wohl nur selten Gedanken, was nach dem Aussteigen passiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich jetzt genau damit befasst. Es ging einmal wieder darum, ob Mietwagen wie Ubers nach der Fahrt unverzüglich zurück zu ihrem eingetragenen Betriebssitz müssen, während sich Taxen an einem beliebigen, für sie erlaubten Taxistand aufstellen dürfen. Also auch am nächstgelegenen. Diese sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz und gilt auch für Fahrdienst-Anbieter wie Uber, wie der BGH bestätigte (Az. I ZR 123/25).











