PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsMietwagen haben keine Taxi-RechteRecht: Klage gegen Uber Stand: 12:48 UhrLesedauer: 2 MinutenMietwagen haben nicht die gleichen Rechte wie TaxisQuelle: SP-XTaxigewerbe und Beförderungsvermittler liegen seit Jahren im Clinch über die Rückkehrpflicht. Der BGH urteilt nun eindeutig. SP-X/Karlsruhe. Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber müssen nach einer Fahrt grundsätzlich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Rückkehrpflicht nun bestätigt. Das Urteil stärkt die rechtliche Trennung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr, die durch die wachsende Popularität von Online-Vermittlern in der Praxis zunehmend unscharf geworden ist.
Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit zwischen einer Kölner Taxigenossenschaft und einem Unternehmen, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführte. Ein Fahrer hatte nach dem Absetzen eines Fahrgastes mehrere Minuten vor Ort gewartet und dort eine neue Bestellung angenommen. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Die Gegenseite hingegen hielt die Regelung für veraltet und zudem nicht mit EU-Recht vereinbar. Der BGH folgte jedoch der Argumentation der Taxi-Branche: Mietwagen dürfen demnach zwar vorbestellte Fahrten übernehmen, aber nicht taxiähnlich an zentralen Orten auf neue Kundschaft warten.







