Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

3. Juni 2026, 3:30 Uhr

Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild)

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Im Konflikt zwischen Taxiunternehmen und Fahrdienst-Anbietern wie Uber hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen befasst. Es geht um die Frage, ob ein Mietwagen unverzüglich nach Ausführung eines Beförderungsauftrags zurück zum Betriebssitz muss. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz. Heute (8.45 Uhr) will der erste Zivilsenat eine Entscheidung in einem Rechtsstreit verkünden.