Wer morgens im Firmenwagen zur Baustelle fährt, arbeitet bereits – und das kann bares Geld bedeuten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Fahrt zur Arbeit unter bestimmten Bedingungen als Arbeitszeit gilt. Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Baugewerbe, im Handwerk, in der Gebäudereinigung, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Pflege-Außendienst.
Je nach Fahrzeit können täglich 15 bis 20 Euro zusätzlich fällig werden. Hochgerechnet auf einen Monat sind das bis zu 400 Euro. Das Urteil stellt eine Praxis infrage, die in vielen Betrieben seit Jahren üblich ist: Bezahlt wird oft erst die Arbeit am Einsatzort – nicht aber die Fahrt vom Betriebshof zur wechselnden Baustelle.
Worum ging es im EuGH-Urteil?
Ausgelöst wurde das Verfahren durch ein spanisches Unternehmen für Landschaftspflege. Die Beschäftigten trafen sich morgens an einem festen Stützpunkt und fuhren von dort gemeinsam im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten. Die Hinfahrt wurde bezahlt, die Rückfahrt nicht.
Die Richter entschieden: Nach EU-Recht gibt es nur Arbeitszeit oder Ruhezeit. Eine dritte Kategorie „Reisezeit“ kennt die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Wer während der Fahrt dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Zeit nicht frei gestalten kann, arbeitet.









