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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Muss ich eine Dienstreise zwingend antreten? Ob Arbeitnehmer eine Dienstreise ablehnen dürfen, hängt oft vom Arbeitsvertrag ab. Welche Ausnahmen es gibt und wann Chefs auf persönliche Umstände Rücksicht nehmen müssen.
Eine Dienstreise kann bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmnKöln. Dienstreisen polarisieren: Für die einen sind eine willkommene Ablenkung vom öden Arbeitsalltag, manchmal sogar ein Statussymbol. Andere hingegen können sich mit der Idee, ständig für den Arbeitgeber auf Achse zu sein, wenig anfreunden. Sei es, weil es ihr Privatleben negativ beeinflusst oder weil die Reisekostenabrechnung lästig ist. Aber können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sich weigern, eine Dienstreise anzutreten?„Das kommt darauf an, ob der Arbeitsort im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, dass er auch Dienstreisen ausschließt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zusätzlich können solche Reisen auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In beiden Fällen dürfen Arbeitgeber sie dann nicht anordnen. Umgekehrt heißt das: Sind Dienstreisen nicht ausgeschlossen, können Beschäftigte sie in der Regel nicht ohne Konsequenzen, etwa einer Abmahnung, verweigern.Die Dienstreise kann im Einzelfall verweigert werdenAuch wenn ein Arbeitgeber eine Dienstreise anordnen darf, dürfen dabei nicht einfach die Umstände, die das für die Arbeitnehmer verursachen kann, ignoriert werden. Arbeitgeber müssen nach billigem Ermessen handeln - also nicht beliebig oder einseitig.So müssen berechtigte Belange des betroffenen Arbeitnehmers oder der betroffenen Arbeitnehmerin - etwa die Betreuung von Kindern oder gesundheitliche Bedenken - bei der Anordnung einer Dienstreise berücksichtigt werden, erklärt die Fachanwältin. Sofern der Arbeitsvertrag Dienstreisen nicht ausschließt, muss also jedes Mal im Einzelfall geprüft werden, ob die Reise zumutbar ist oder nicht.Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt






