Laut einer aktuellen Umfrage arbeiten 57 Prozent der Deutschen gelegentlich oder regelmäßig im Urlaub. Die Gründe dafür sind vielfältig: Fast jeder Zweite gab an, im Urlaub direkt kontaktiert worden zu sein, manche wollen aus eigenem Antrieb nichts verpassen, und andere haben keine funktionierende Vertretung oder ein schlechtes Gewissen gegenüber den Kollegen. Doch was davon ist rechtlich zulässig und wo beginnt der Anspruch auf ungestörte Erholung? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Darf mich mein Arbeitgeber im Urlaub kontaktieren?
Grundsätzlich nein. Urlaub dient der Erholung, und in dieser Zeit besteht keine Pflicht, für den Arbeitnehmer erreichbar zu sein. Weder Anrufe noch E-Mails müssen beantwortet werden, sagt Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch Diensthandy und Laptop dürfen also ausgeschaltet bleiben.
Darf der Arbeitgeber mit mir eine Erreichbarkeit vereinbaren?
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn eine ausdrückliche Rufbereitschaft vereinbart wurde oder eine Betriebsvereinbarung kurzfristige Einsatzplanänderungen vorsieht. Dies betreffe aber meist nur den Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, sagt Schulze. Wird man im Urlaub dennoch von seinem Arbeitgeber kontaktiert, gilt der Urlaubsanspruch als nicht erfüllt. In anderen Worten: Die Urlaubstage bleiben erhalten und müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.








