Mit dieser Reaktion haben die Spitzen der Koalition wohl nicht gerechnet: Fast eine halbe Million Menschen unterzeichneten in kurzer Zeit eine Petition gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Abgeordnete erhalten empörte Mails.Der Koalitionsausschuss hatte vereinbart, man wolle das Gesetz „weiterentwickeln“ und „verständlicher und transparenter machen“. Doch die Reformpläne würden das Gesetz so stark aushöhlen, dass davon nichts mehr übrigbliebe.Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben entweder völlig unterschätzt, was dieses Gesetz für viele Menschen in Deutschland bedeutet, oder gar nicht erst einen Gedanken daran verschwendet. Sind sie davon ausgegangen, es würden sich nur ein paar Aktivisten aufregen, also die üblichen Verdächtigen?Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Behörden müssen beispielsweise Gutachten, interne Mails oder Verträge herausgeben. Antragsberechtigt sind nicht nur Journalisten, sondern alle Bürger.Doch dieses Gesetz, für dessen Rettung sich nun so viele Menschen einsetzen, hat noch eine tiefere Bedeutung: Es geht darin um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Bürger und Staat, um den Abschied von Obrigkeitsdenken und Amtsgeheimnis.Diejenigen, die in Regierung und Behörden Verantwortung tragen, sind heute zur Rechenschaft verpflichtet. Es muss offengelegt werden, wie Entscheidungen zustande gekommen sind, welche Lobbyisten Einfluss genommen haben und wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden.Das IFG ermöglicht es auch den Medien, die Regierung besser zu kontrollieren, Interessenkonflikte und Fehlverhalten ans Licht zu bringen. Viele investigative Recherchen wären ohne das IFG nie veröffentlicht worden. Denn auf diese Weise erhalten Journalistinnen und Journalisten Einblick in Originalakten, statt sich nur auf das verlassen zu müssen, was Pressestellen auf Nachfrage mitteilen.Sollte die Reform so kommen wie vom Koalitionsausschuss skizziert, könnte Journalisten die Akteneinsicht mit dem Hinweis verweigert werden, dass sie ihren presserechtlichen Auskunftsanspruch nutzen könnten. Das wäre ein schwerer Rückschlag für den investigativen Journalismus. Grundgedanke des IFG würde ad absurdum geführt Privatpersonen sollen künftig ein „berechtigtes Interesse“ darlegen. Dies würde den Grundgedanken des IFG ad absurdum führen: Der Staat wäre nicht mehr zur Auskunft verpflichtet, sondern die Bürger müssten sich rechtfertigen, warum sie überhaupt etwas von der Regierung wissen wollen.Doch wie begründet die Koalitionsspitze ihre Pläne? Das Vorhaben ist einsortiert im Kapitel „Bürokratieabbau“. Immer wieder ist zu hören, das IFG sei eine Belastung für Behörden.Im vergangenen Jahr gab es fast 19.000 IFG-Anträge, die an Bundesministerien oder andere Behörden des Bundes gerichtet waren. Nur in der Hälfte der Fälle wurde ganz oder teilweise Zugang zu Informationen gewährt.Sollte man in der Bundesregierung der Meinung sein, dass schon 9545 erfolgreiche Anträge, die sich auf sehr viele Behörden verteilen, ein unüberwindliches Problem sind, stellen sich ganz andere Fragen zum Funktionieren der Verwaltung.Ja, demokratische Kontrolle und Transparenz machen Arbeit. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass manche Behörden das IFG schon jetzt sehr restriktiv auslegen und damit mehr Verwaltungsarbeit produzieren, durch Schwärzungen ganzer Seiten oder durch langwierige Beteiligungen Dritter. Hier könnte der Gesetzgeber tatsächlich etwas verbessern.In anderen Ländern geht der Weg längst zu mehr Transparenz. Auch in Deutschland sollten Behörden viel mehr Dokumente proaktiv veröffentlichen. Das würde zahlreiche Anträge überflüssig machen. Resiliente Demokratie braucht mehr und nicht weniger Machtkontrolle Die Befürworter einer Einschränkung der Informationsfreiheit berufen sich auch auf den Schutz kritischer Infrastruktur. Natürlich sollte verhindert werden, dass Informationen öffentlich werden, durch die sich leichte Ziele für Sabotage finden lassen. Aber die Annahme, dass ein russischer Spion dafür das IFG nutzen würde, ist so weltfremd wie lächerlich.Schon jetzt besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, wenn „Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ betroffen sind. Das bestehende Gesetz reicht völlig aus.Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, die Resilienz der deutschen Demokratie gegen Gefahren von außen und von innen zu stärken. Wer dabei Informationsfreiheit, Transparenz und die Möglichkeit zur Machtkontrolle einschränkt, erreicht das Gegenteil.