Marine Le Pen ist die Frontfrau der extrem rechten Partei Rassemblement National in Frankreich. Und hätte ein Gericht Le Pen im vergangenen Jahr wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht das passive Wahlrecht entzogen, wäre sie sicher jetzt schon im Wahlkampfmodus. Aber durch das Urteil war eine Präsidentschaftskandidatur zunächst ausgeschlossen.Le Pen ist dagegen in Berufung gegangen und nun wurde ihre Strafe reduziert. Sie darf nun doch bei der Wahl antreten, aber sie muss im Wahlkampf eine Fußfessel tragen. Frankreich-Expertin Kathrin Wiesel-Lancé sagt in dieser Folge von „Auf den Punkt“: Das würde kein angenehmer Wahlkampf werden.Weitere Nachrichten: U-Boot-Geschäft zwischen Deutschland und Kanada; Förderung für Wärmepumpen.Zum Weiterlesen:Eine Analyse zum Urteil gegen Le Pen steht hier.Mehr Informationen zur Wärmepumpenförderung lesen Sie hier.Den Text über die Niederlage von Donald Trump und dem US-Team finden Sie hier.Moderation, Redaktion: Philipp SaulRedaktion: Johannes Korsche, Ann-Marlen Hoolt, Luis MünchProduktion: Laura SagebielSo können Sie unseren Nachrichtenpodcast abonnieren:„Auf den Punkt“ ist der tägliche Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung zu den wichtigsten Themen des Tages. Sie finden alle Folgen auf sz.de/nachrichtenpodcast. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie unser Audio-Angebot in Ihrer Lieblings-Podcast-App oder bei iTunes und Spotify. Eine Übersicht über all unsere Podcasts finden Sie unter www.sz.de/podcast und hier erfahren Sie, wie Sie unsere Podcasts hören können.Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie uns: podcast@sz.de.
SZ-Podcast: Fußfessel für Marine Le Pen: Was das Urteil bedeutet
Die extrem rechte Politikerin darf bei der Wahl 2027 antreten – aber ein Gericht gibt ihr dafür unangenehme Auflagen.













