Das Urteil über Marine Le Pen ist gesprochen, aber noch ist nichts entschieden. Jedenfalls nicht die zentrale Frage: Wird sie im kommenden Jahr noch einmal für das Amt des französischen Staatspräsidenten – in ihrem Fall: der Staatspräsidentin – kandidieren? Es wäre Le Pens vierter Versuch und der bislang aussichtsreichste. Denn nie standen die Umfragen für ihre Partei, den rechtsnationalen Rassemblement National (RN), so günstig wie heute.

Die erste Zivilkammer des Pariser Berufungsgerichts hat Le Pen und elf weitere Angeklagte ihrer Partei am frühen Dienstagnachmittag wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Sie hat damit die Schuld bestätigt, die bereits in erster Instanz festgestellt worden war. Le Pen und ihre Partei haben im Europaparlament viele Jahre lang Geld, das für die parlamentarische Arbeit bestimmt war, genutzt, um davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei zu bezahlen. Selbst ein Leibwächter war als »parlamentarischer Assistent« angestellt.