Die Entscheidung, ob Marine Le Pen bei den Präsidentenwahlen 2027 antritt, liegt von Neuem bei ihr. Das Berufungsgericht hat die 57 Jahre alte Rechtspopulistin der Veruntreuung öffentlicher Mittel für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Die Haftstrafe von einem Jahr kann Le Pen mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen.Die Nebenstrafe, der Entzug des passiven Wahlrechts über fünf Jahre, wurde signifikativ verringert. 45 Monate, davon 30 Monate auf Bewährung, wird Le Pen unwählbar. Da sie seit der erstinstanzlichen Urteilsverkündung im März 2025 schon mehr als 15 Monate verbüßt hat, wird die Unwählbarkeitsstrafe damit de facto aufgehoben.Die Justiz, der Le Pen noch am Wochenende bei einer Veranstaltung in Liévin in Nordfrankreich vorgehalten hat, in den demokratischen Prozess einzugreifen, hat mit dem Urteil genau dies nicht getan. Der Richterspruch bedeutet, dass die Rechtspopulistin selbst entscheiden muss, ob sie sich trotz ihrer Verurteilung in den Wahlkampf stürzt.Wahlkampf mit Fußfessel unmöglich?Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut sagte, er sei mit dem Urteil zufrieden. Die Verringerung der Unwählbarkeitsstrafe sei „ein sehr wichtiger Fortschritt“. Er werde mit seiner Mandantin über das Urteil beraten.Le Pen hat den Verfahrensweg noch nicht ausgeschöpft. Sie kann den Kassationshof anrufen. Dieser rollt das Verfahren nicht neu auf, sondern prüft nur, ob die beiden vorangegangenen Instanzen keine Verfahrensfehler begangen haben. Sollte der Kassationshof keine Einwände haben, wird das Urteil rechtskräftig.Aber Le Pen kann auch darauf verzichten, in Kassation zu gehen. Sie würde damit das Urteil des Berufungsgerichtes und ihre Schuld anerkennen.In einem Fernsehgespräch mit dem französischen Sender LCI vergangene Woche hatte Le Pen gesagt, es sei unmöglich, mit einer elektronischen Fußfessel einen Wahlkampf zu bestreiten. Als Kandidatin müsse man „völlig frei Wahlkampf betreiben können“, sagte sie. Es sei während der Kampagne nicht möglich, richterliche Auflagen zu beachten.„Ich kann nicht von einem Richter abhängig sein, der mir erst erlauben muss, zu einer Wahlkampfkundgebung nach Romorantin zu fahren oder auf einen Markt in Hénin-Beaumont zu gehen“, äußerte Le Pen.Es war nicht das erste Mal, dass sie es ablehnte, mit einer Fußfessel in den Wahlkampf zu ziehen. Aber hält dieser Vorsatz angesichts der neuen Lage, die durch das Urteil entstanden ist? Sie wollte sich noch am Dienstag in den Abendnachrichten im Sender TF1 äußern.Bardella setzt sich vor Parteigebäude in SzeneDer RN-Vorsitzende Jordan Bardella setzte sich unterdessen im neuen Parteigebäude in Szene. Fernsehteams filmten seine Ankunft in dem Gebäude im vornehmen Teil des 16. Arrondissements, das als Wahlkampfzentrale während der Kampagne dienen soll. Bardella hatte auf der Plattform X eine Solidaritätsbekundung an Le Pen abgesetzt, schwieg aber nach dem Urteil zunächst.Jordan Bardella, Vorsitzender des Rassemblement National (RN), am Dienstag vor der Parteizentrale in ParisReutersAn der Schwere der Straftaten ließen die drei Richterinnen in ihrem Urteil keinen Zweifel. Die Veruntreuung der öffentlichen Gelder habe sich über einen Zeitraum von mehr als elf Jahren erstreckt, sagte die Vorsitzende Richterin Michèle Agi. Die veruntreuten Summen beliefen sich insgesamt auf mehr als vier Millionen Euro. Sie hätten zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen politischen Parteien geführt.Le Pen trage besondere Verantwortung, weil sie das System der Veruntreuung organisiert und ausgebaut habe. Persönliche Bereicherung liege jedoch nicht vor.Auch die anderen neun Angeklagten sowie die Partei wurden schuldig gesprochen. Der frühere Lebensgefährte Le Pens, Louis Aliot, kann indessen Bürgermeister von Perpignan bleiben. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung, zu einer Geldbuße von 5000 Euro sowie zu einer Unwählbarkeitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.Die drei Richterinnen haben den Vorwurf ernst genommen, dass die Justiz über Unwählbarkeitsstrafen nicht in den demokratischen Entscheidungsprozess eingreifen sollte. Aber auch die veränderte Verteidigungsstrategie Le Pens wird zu der Strafminderung bei der Nebenstrafe beigetragen haben. Anders als im erstinstanzlichen Prozess zeigte sich Le Pen im Berufungsverfahren einsichtiger.