Im Berufungsverfahren wurde die rechte Politikerin Marine Le Pen erneut wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Das Pariser Gericht bestätigt damit in Teilen das Urteil aus dem vergangenen Jahr. Allerdings verkürzt es die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter: Der Vorsitzenden des Rassemblement National wird für 45 Monate (3,75 Jahre) das passive Wahlrecht entzogen, davon allerdings 30 Monate auf Bewährung. Die verbliebenen 15 Monate sieht das Gericht als abgegolten an. Somit dürfte Le Pen theoretisch zur Präsidentschaftswahl im Mai 2027 als Spitzenkandidatin ihrer Partei antreten.Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen auch zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das ‌verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen ‌Fußfessel ‌verbringen. Dies dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Le Pen hatte zuvor ausgeschlossen, Wahlkampf mit einer Fußfessel zu machen. Le Pen hatte bereits vor der Urteilsverkündung angekündigt, in den französischen Abendnachrichten ab 20 Uhr bekannt zu geben, ob sie für ihr Rassemblement National um das französische Präsidentenamt kandidieren wird.Der Prozess in Paris drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Front National (heute: Rassemblement National) Geld, dass sie von der EU für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, für andere Zwecke genutzt haben. Auch Le Pens Bodyguard wurde mit solchem Geld bezahlt, ihre persönliche Sekretärin am Pariser Hauptsitz der Partei und ihre Schwester. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Neben der rechten Führungsfigur standen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.Frankreichs Präsidentschaftswahl:Stichtag für Marine Le Pen: Darf sie vielleicht doch antreten?Das Pariser Berufungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil im Prozess wegen Veruntreuung von EU-Millionen. Das Verdikt wird Frankreich prägen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.In erster Instanz hatte das Gericht der Führungsfigur der französischen Rechten im März 2025 das sogenannte passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre entzogen. Le Pen wurde außerdem zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, zwei Jahren mit elektronischer Fußfessel und einer Geldstrafe von 100 000 Euro verurteilt. Sie nannte das Urteil eine Schande und ging in Berufung.Sollte Le Pen nicht kandidieren, tritt Parteichef Jordan Bardella an. Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ihr nächstes Staatsoberhaupt. Mitte-Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen.