Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Le Pen, verringert aber die Strafe: Eine Kandidatur bleibt somit möglichEs ist ein folgenschweres Urteil, das in Paris erwartet wurde. Für die rechtsnationale Le Pen bleibt eine Chance aufs Amt als Präsidentin.07.07.2026, 14.08 Uhr1 LeseminutenAktualisiertMarine Le Pen erscheint zur Urteilsverkündung im Berufungsverfahren.ReutersOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.(dpa)/cov. Das Pariser Berufungsgericht hat am Dienstag im Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung das Urteil gegen Marine Le Pen bestätigt. Das Gericht senkte das Verbot, ein politisches Amt auszuführen von fünf auf dreieinhalb Jahre, davon 30 Monate auf Bewährung. Das bietet für Le Pen weiterhin die Chance, als Kandidatin für das Amt als Präsidentin anzutreten.Zudem senkte das Berufungsgericht die Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung und eines mit elektronischer Fussfessel.Der Prozess in Paris drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement national) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen. Neben der rechten Führungsfigur standen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.Marine Le Pen am Dienstag bei der Ankunft am Berufungsgericht.Benoit Tessier / ReutersDie 57-Jährige war im März 2025 schuldig gesprochen worden. Ein Gericht verurteilte sie zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe (davon zwei Jahre mit elektronischer Fussfessel und zwei auf Bewährung) sowie zum Entzug ihres passiven Wahlrechts für fünf Jahre.Mehr folgt.Passend zum Artikel