Lina E. vor Gericht in Dresden
Lina E. kommt vorzeitig frei: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung der restlichen Strafe für die verurteilte Linksextremistin zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden.
Nach einem Gutachten eines Sachverständigen habe Lina E. »eine günstige Prognose«, sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. »Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.«
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte die aus Kassel stammende Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Urteil: fünf Jahre und drei Monate Haft.
Zwei Drittel der Strafe hat die junge Frau inzwischen verbüßt. Das OLG hatte im März entschiedenen, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das ist jetzt rechtskräftig.











