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Frankreich: Le Pen wegen Veruntreuung von Geldern schuldig gesprochen Die Politikerin kann damit zwar wohl bei der Präsidentschaftswahl antreten, muss aber vorerst eine Fußfessel tragen. Am Abend will sie sich zu ihrer Zukunft äußern.
Friederike Hofmann 07.07.2026 - 14:52 Uhr aktualisiert Artikel anhörenMarine Le Pen beim Verlassen des Gerichtssaals: Die Rechtspopulistin will sich am Abend äußern. Foto: AFPParis. Die französische Politikerin Marine Le Pen wurde am Dienstag in einem Prozess um die Veruntreuung von Geldern vor Gericht in Paris schuldig gesprochen. Verhängt wurden drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fußfessel, außerdem 100.000 Euro Geldstrafe.Hinzu kommt der Entzug des passiven Wahlrechts. Für 15 Monate soll Le Pen das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Nach dem Urteil in erster Instanz soll davon laut Gericht ein großer Teil bereits abgeleistet sein. Damit könnte die ehemalige Parteivorsitzende des Rassemblement National (RN) zur Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten. Nun muss sie aber entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen in den Wahlkampf ziehen wird.Marine Le Pen hatte immer wieder betont, dass sie mit einer elektronischen Fußfessel keinen Wahlkampf machen würde. „Ich kann doch nicht von einem Richter abhängig sein, um zu einer Kundgebung nach Romorantin zu fahren oder auf einen Markt in Hénin-Beaumont!“ sagte sie vorab. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt










