Die französische Politikerin Marine Le Pen ist im Prozess um die Veruntreuung öffentlichen Geldes auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht in Paris, das das Verfahren im Februar neu aufgerollt hatte, sah die Schuld der früheren Vorsitzenden des Rassemblement National (RN) am Dienstag als erwiesen an.Le Pen wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung verurteilt. Sie kann das eine Jahr Haft mit einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ihre Unwählbarkeitsstrafe wurde auf 45 Monate reduziert, davon 30 Monate auf Bewährung. Die 15 Monate sind seit dem erstinstanzlichen Urteil im März 2025 schon abgelaufen. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.Le Pen kann somit bei den Präsidentenwahlen im Frühjahr 2027 antreten, müsste aber im Wahlkampf eine Fußfessel tragen – was sie vor dem Urteil ausgeschlossen hatte. Le Pen will sich noch am Abend im Fernsehen zu dem Urteil äußern. Als Ersatzkandidat für die Präsidentenwahlen im Frühjahr 2027 stünde der 30 Jahre alte Parteivorsitzende Jordan Bardella bereit.„Das Gericht stellt fest, dass die Taten schwerwiegend sind, da sie sich über einen Zeitraum von mehr als elf Jahren erstreckten“, sagte die Vorsitzende Richterin Michèle Agi. Sie seien auch angesichts der veruntreuten Summen schwerwiegend. „Die Vorfälle haben die europäischen Institutionen in Verruf gebracht; sie sind auch deshalb schwerwiegend, weil sie zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen politischen Parteien geführt haben“, so die Richterin.Insgesamt vier Millionen Euro EU-Geld veruntreutLe Pen war im März 2025 in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem war ihr mit sofortiger Wirkung untersagt worden, für die Dauer von fünf Jahren öffentliche Ämter zu bekleiden.Das Strafgericht in Paris sah es als erwiesen an, dass Le Pen sowie 24 weitere Angeklagte insgesamt vier Millionen Euro aus der Kasse des EU-Parlaments veruntreut hatten. Die Mittel wurden zur Finanzierung von Parteimitarbeitern, aber auch für Leibwächter und einen Hausdiener des verstorbenen früheren Parteivorsitzenden Jean-Marie Le Pen, ihres Vaters, eingesetzt.Das Gericht urteilte, Marine Le Pen habe im Zentrum des betrügerischen Systems gestanden. Die Hälfte der Verurteilten, darunter ihre Schwester Yann Le Pen, verzichtete auf ein Berufungsverfahren und erkannte die Strafe an.