Die französische Politikerin Marine Le Pen ist im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht in Paris, das das Verfahren im Februar neu aufgerollt hatte, sah die Schuld der früheren Vorsitzenden des Rassemblement National (RN) am Dienstag als erwiesen an, öffentliche Mittel veruntreut zu haben.Die 57 Jahre alte Politikerin wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Sie kann das eine Jahr Haft mit einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ihre Unwählbarkeitsstrafe wurde von fünf Jahren auf 45 Monate verringert, davon 30 Monate auf Bewährung. Die 15 Monate sind seit dem erstinstanzlichen Urteil im März 2025 schon abgelaufen. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen.Le Pen kann somit bei den Präsidentenwahlen im Frühjahr 2027 antreten, müsste aber im Wahlkampf eine Fußfessel tragen – was sie vor dem Urteil ausgeschlossen hatte. Das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist mit strikten Auflagen verbunden und erfordert richterliche Erlaubnis, um das Staatsgebiet zu verlassen.Nun richten sich alle Blicke auf den Auftritt Le Pens in den Abendnachrichten – und ob sie weiterhin ausschließt, mit einer Fußfessel anzutreten. Le Pen hatte vor dem Urteilsspruch angekündigt, dass ihre Partei den 30 Jahre alten Vorsitzenden Jordan Bardella als Präsidentschaftskandidaten aufstellen werde, sollte sie verhindert sein.„Das Gericht stellt fest, dass die Taten schwerwiegend sind, da sie sich über einen Zeitraum von mehr als elf Jahren erstreckten“, sagte die Vorsitzende Richterin Michèle Agi. Es handle sich um „schwerwiegende und dauerhafte Verstöße gegen die Regeln der Demokratie“. Sie seien auch angesichts der veruntreuten Summen schwerwiegend.„Die Vorfälle haben die europäischen Institutionen in Verruf gebracht; sie sind auch deshalb schwerwiegend, weil sie zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen politischen Parteien geführt haben“, so die Richterin.Insgesamt vier Millionen Euro EU-Geld veruntreutLe Pen war im März 2025 in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem war ihr mit sofortiger Wirkung untersagt worden, für die Dauer von fünf Jahren öffentliche Ämter zu bekleiden.Das Strafgericht in Paris sah es als erwiesen an, dass Le Pen sowie 24 weitere Angeklagte insgesamt vier Millionen Euro aus der Kasse des EU-Parlaments veruntreut hatten. Die Mittel wurden zur Finanzierung von Parteimitarbeitern, aber auch für Leibwächter und einen Hausdiener des verstorbenen früheren Parteivorsitzenden Jean-Marie Le Pen, ihres Vaters, eingesetzt.Das Gericht urteilte, Marine Le Pen habe im Zentrum des betrügerischen Systems gestanden. Die Hälfte der Verurteilten, darunter ihre Schwester Yann Le Pen, verzichtete auf ein Berufungsverfahren und erkannte die Strafe an.Le Pen verlässt nach dem Urteil in ihrem Berufungsverfahren das Pariser Justizgebäude.ReutersNach scharfer Kritik an der Justiz war der Termin für den Berufungsprozess Le Pens vorgezogen worden. Die Berufungsrichter folgten nun im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet hatte in seinem Schlussplädoyer im Februar nicht gefordert, dass der fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts für Le Pen mit sofortiger Wirkung greifen solle – und ebnete damit den Weg für eine Verringerung der Unwählbarkeitsstrafe.Diese sogenannte „exécution provisoire“ war im März 2025 noch ein wesentlicher Teil der Strafe gewesen. In erster Instanz hatten die Richter den unmittelbaren Entzug des passiven Wahlrechts mit der Rückfallgefahr begründet – was vor allem daran lag, dass Le Pen sich uneinsichtig zeigte und alles abstritt.Le Pen trat im Berufungsprozess höflicher aufIm Berufungsprozess war die Rechtspopulistin höflicher aufgetreten und hatte bekundet, nicht „absichtlich“ gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel respektiert werden müsse, um die Wahlfreiheit der Wähler nicht zu beeinträchtigen. Das Gericht ist den Empfehlungen des Staatsanwalts gefolgt und hat die Unwählbarkeitsstrafe verringert.Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Le Pen waren vom damaligen EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz (SPD) angestoßen worden. Die Rechtspopulistin ließ nichts unversucht, um die Ermittlungen zu verschleppen. Einmal versenkte sie ihr Mobiltelefon in ihrem Büstenhalter, um die Polizisten daran zu hindern, es zu beschlagnahmen. Auch im Berufungsprozess gelang es Le Pen nicht, ihre Unschuld zu beweisen.„Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, dass die einem Parlamentarier gewährten Mittel nicht zur Finanzierung einer politischen Partei bestimmt sind“, sagte Generalstaatsanwalt Madoz-Blanchet. Ziel sei es klar gewesen, „die Personalkosten der Partei durch den Etat für parlamentarische Mitarbeiter des EU-Parlaments zu bestreiten“. Das sei kein „Versehen“ und keine „Nachlässigkeit“ gewesen.
Le Pen schuldig, darf 2027 aber bei Präsidentenwahlen antreten
Das Berufungsgericht in Paris hat im Verfahren gegen Marine Le Pen geurteilt. Jetzt muss die Rechtspopulistin entscheiden, ob sie Wort hält – oder doch kandidiert.












