Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung ​der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen ‌der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings verkürzt. Damit bleibt ihr ​der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im ⁠Jahr ⁠2027 theoretisch offen.

Das entscheidende Datum, um sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, ist die erste Wahlrunde. Ihre Strafe hätte Le Pen bis dahin verbüßt, da ihr bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen wurde.Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, ‌von der zwei ​Jahre ‌zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Dies ‌dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Das ‌Urteil lässt ​somit ‌neue Zweifel aufkommen, ‌ob Le Pen ​im kommenden Jahr für das höchste ​Staatsamt in ⁠Frankreich kandidieren wird.

Le Pen lehnte Wahlkampf mit Fußfessel ab, bleibt sie dabei?Einen Wahlkampf mit Fußfessel hatte die 57-Jährige im Vorfeld des Urteils ausgeschlossen. Ob sie bei der Entscheidung bleibt, ist noch offen. Medienberichten zufolge könnte Le Pen sich um 20 Uhr im französischen Fernsehen dazu äußern.Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ein neues Staatsoberhaupt. Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen.