Seit Jahren wechseln sich bei der EU-Chatkontrolle Ankündigungen, Verschiebungen und neue Anläufe ab. Dabei geht es um weit mehr als ein weiteres Gesetzgebungsverfahren. Im Kern steht die Frage, ob die private Kommunikation von rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union künftig in großem Umfang automatisiert durchsucht werden darf.Das Europäische Parlament hat am Dienstag einem Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 zugestimmt. 331 Abgeordnete stimmten dafür, 304 dagegen, elf enthielten sich. Damit kann das Parlament bereits am Donnerstag über die Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen, die im vergangenen April abgelaufen ist. IT-Sicherheitsforscher, Datenschutzorganisationen und mehrere Europaabgeordnete kritisieren das Verfahren scharf. Selbst die zuständige Berichterstatterin spricht von einem „unlauteren Manöver“.Die Gesellschaft für Informatik (GI) forderte die Europaabgeordneten auf, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen und das Dossier zunächst im zuständigen Innenausschuss zu beraten. GI-Präsidiumsmitglied Martin Weigele reichte darüber hinaus einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.

Die Chatkontrolle kehrt zurück

Eine Übergangsverordnung erlaubte bis April, Anbietern wie Meta und Google, private Kommunikation freiwillig und verdachtsunabhängig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. In seiner ersten Position hatte das Europäische Parlament im März gefordert, automatisierte Scans auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken und eine KI-gestützte Analyse unbekannter Bilder oder privater Chatverläufe auszuschließen. Da sich Parlament und Mitgliedstaaten im Trilog nicht einigen konnten, lehnte das Parlament eine Verlängerung der Übergangsregelung Ende März ab.