Der Streit über das digitale Briefgeheimnis in der EU erreicht kurz vor der Sommerpause eine neue Eskalationsstufe. Nachdem die Verhandlungen über die Chatkontrolle 2.0 – also das verpflichtende, verdachtsunabhängige Scannen verschlüsselter Kommunikation – wegen des anhaltenden Widerstands im EU-Parlament ins Stocken geraten sind, prescht der Ministerrat nun mit einem juristischen Manöver vor.

Die Mitgliedstaaten wollen die am 3. April ausgelaufene Übergangsregelung zur freiwilligen Überwachung von Nachrichten durch Technologiekonzerne im Eilverfahren reaktivieren. Einen entsprechenden Standpunkt für eine „neue“ Verordnung hat der Rat am Donnerstag im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen, um eine drohende Rechtslücke zu schließen und den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen.

Anlass für den Trick: Seit Ende 2020 fallen internetbasierte, nummernunabhängige Kommunikationsdienste wie Messenger-Apps, Webmail und VoIP-Telefonie unter die strengen Vorgaben der europäischen E-Privacy-Richtlinie. Diese schützt das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und verbietet das unbefugte Abfangen oder Auswerten von Inhalten und Verkehrsdaten. Um Technologieanbietern dennoch zu erlauben, private Chats auf freiwilliger Basis mithilfe von KI und Hash-Abgleichen nach bekanntem Missbrauchsmaterial oder Mustern von Cybergrooming zu durchsuchen, schufen die EU-Gesetzgeber 2021 eine temporäre Ausnahmeregelung. Diese als Chatkontrolle 1.0 bezeichnete Verordnung erlosch im Frühjahr, da sich Rat und Parlament nicht noch einmal auf eine Verlängerung einigen konnten.