PfadnavigationHomePolitikAuslandPrivate KommunikationEmpörung im EU-Parlament – Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplantStand: 08:01 UhrLesedauer: 4 MinutenRoberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, setzt sich für die Chatkontrolle einQuelle: Philipp von Ditfurth/dpaErst im März hatte das EU-Parlament die Massenüberwachung von Chats mehrheitlich abgelehnt. Am Donnerstag könnte genau dasselbe Gesetz nun trotzdem beschlossen werden. Kritiker sind empört.Messengerdienste könnten in der EU früher als erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, noch diese Woche per Eilverfahren über eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die sogenannte Chatkontrolle abzustimmen. Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag doch noch angenommen. Dafür könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete.Lesen Sie auchSollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer final zustimmen – in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es den Anbietern von Online-Kommunikation wieder erlauben, bis April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich abgelehnt. Was die EU-Regelung gegen Kinderpornografie bringen soll Ziel der Übergangsregelung ist es laut offizieller Sprachregelung, vor allem Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google konnten in der Vergangenheit etwa Inhalte mit automatisierten Programmen scannen, um verbotene Darstellungen zu melden. Damit das trotz strenger EU-Datenschutzregeln möglich war, gab es bis April noch eine Ausnahmeregelung. Ende März war die Parlamentsabstimmung über eine erneute Verlängerung dieser Ausnahme aber gescheitert, da nach dem Willen eines Großteils der Abgeordneten Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten.Lesen Sie auchDiese Position hatten die Parlamentarier auch schon bei einer Abstimmung Anfang März vertreten. Solchen Einschränkungen wollten die EU-Staaten bisher allerdings nicht zustimmen, weshalb in Verhandlungen mit dem Parlament auch keine Einigung gefunden werden konnte. Überraschende Kehrtwende des Parlaments? Das Vorhaben, die zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln zu verlängern, galt daher als gescheitert. Der Fokus lag zuletzt stattdessen auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsregelung ablösen sollte. Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte dann überraschend neue Dynamik in die Debatte, als sie sich beim EU-Gipfel Mitte Juni dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber abzustimmen.AfD sieht demokratischen Skandal, Sonneborn geht Metsola anIn der Praxis ist ein solches Vorgehen jedoch durchaus unüblich und sorgt für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“, teilte sie mit. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang sei beispiellos und missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Eine weitere Sorge der Gegner des Vorhabens: In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag könnten die nötigen Gegenstimmen allein deshalb ausbleiben, weil zu viele Abgeordnete gar nicht erst anwesend sind.Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren zuvor in einem Brief an Parlamentspräsidentin Metsola als unzulässig kritisiert und forderten die maltesische Politikerin auf, die Abstimmung nicht zuzulassen. Sonneborn wandte sich auch in einem kurzen, auf 60 Sekunden befristeten Redebeitrag im Parlament von Straßburg direkt an Metsola, Ausschnitte davon verbreiteten sich anschließend bei X, ebenso das Statement des Politikers, der von einem „Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren“ sprach. Bei X äußerte sich auch der BSW-Politiker Fabio Di Masio, der ebenfalls im EU-Parlament ist, und kritisierte: „(...) Selbst wenn eine Mehrheit für eine erneute Chatkontrolle 1.0 stimmt, die Rechtsgrundlage ist extrem zweifelhaft! (...) Selbstverständlich muss Kindesmissbrauch bekämpft werden – aber nicht so und als trojanisches Pferd, um anlasslos hunderte Millionen EU-Bürger mit unzuverlässigen Algorithmen zu überwachen!“Datenschützer befürchten flächendeckendes Scannen von NachrichtenDatenschützer wollen das diskutierte Vorhaben seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern. Dagegen argumentieren besonders Politiker von CDU und CSU, die Rechtslücke gefährde das Wohl der Kinder. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) forderte mit Blick auf die Abstimmung diese Woche, die Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. „Das hilft, Täter dingfest zu machen, die weitere Verbreitung solcher entsetzlicher Darstellungen zu bekämpfen und Straftaten an Körper und Seele von schutzlosen Kindern zu verhindern“, teilte sie mit. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März gesagt, das Auslaufen der Übergangsregelung sei ein „schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“. Die Internet-Riesen selbst bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage ebenfalls. Google, Meta, Microsoft und Snap hatten angekündigt, bei ihren Messengerdiensten trotzdem weiterhin freiwillige Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen.dpa/krott
Empörung im EU-Parlament – Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant - WELT
Erst im März hatte das EU-Parlament die Massenüberwachung von Chats mehrheitlich abgelehnt. Am Donnerstag könnte genau dasselbe Gesetz nun trotzdem beschlossen werden. Kritiker sind empört.










