Von Asyl bis Schule: Uno-Vertreter hebeln die Schweizer Justiz ausFindige Anwälte und NGO wenden sich immer häufiger an die Vereinten Nationen, um einen politischen Entscheid zu erwirken oder ein Schweizer Urteil zu blockieren. Im Parlament regt sich nun Widerstand gegen die neue Beschwerde-Maschinerie.10.06.2026, 05.28 Uhr4 LeseminutenDie Uno-Ausschüsse in Genf sind faktisch zu einer internationalen Appellinstanz geworden.Salvatore Di Nolfi / KeystoneDiesen Frühling sorgte der Fall einer behinderten Aargauer Schülerin für Aufsehen. Das Mädchen, das kognitiv stark beeinträchtigt ist, soll in einer heilpädagogischen Sonderschule unterrichtet werden. Dort ist es nach Auffassung der zuständigen Aargauer Behörden besser aufgehoben als in der Regelklasse. Was eine lokale Angelegenheit ist, könnte nun zu einem politischen Leitentscheid der Uno in Sachen inklusiver Bildung werden. Dies zumindest ist das Ziel der Behindertenorganisation Inclusion Handicap.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Verband konnte die Eltern des Mädchens dazu bewegen, die Sache vor den Uno-Kinderrechtsausschuss zu bringen: Mit der Zuteilung in die Sonderschule verletze die Schweiz die Uno-Kinderrechtskonvention, argumentieren sie. Zuvor hatten die Eltern hierzulande alle juristischen Möglichkeiten und gerichtlichen Instanzen ausgeschöpft, bis hin zum Bundesgericht – ohne Erfolg. Nun liegt der Fall also beim Uno-Ausschuss in Genf, der sich aus 18 Experten aus aller Welt zusammensetzt. Er will die Sache näher untersuchen und hat angeordnet, dass das Mädchen bis zum Entscheid in der Regelschule bleiben soll.Dutzende von Verfahren gegen die Schweiz hängigDass eine Gruppe von Uno-Vertretern bei der Schulzuteilung in einer Aargauer Gemeinde mitredet, hat weitherum für Überraschung gesorgt. Der Fall ist aber sozusagen nur die Spitze des Eisbergs: Gegen die Schweiz sind derzeit Dutzende von Verfahren hängig: vor dem Kinderrechtsausschuss, vor dem Ausschuss gegen Rassendiskriminierung, vor jenem gegen Frauendiskriminierung, vor jenem gegen Folter und unmenschliche Behandlung sowie vor jenem gegen das Verschwindenlassen von Menschen. All diese Stellen, die notabene keine Gerichte sind, nehmen Beschwerden gegen die Schweiz entgegen.Die Grundlage dafür sind die Fakultativprotokolle, welche die Schweiz zusätzlich zu den jeweiligen Menschenrechtsabkommen abgeschlossen hat: Gestützt auf diese Fakultativprotokolle kann jede Person eine Individualbeschwerde bei einem Uno-Ausschuss einreichen, mit dem Argument, die Schweiz verletze ihre Menschenrechte.Der Weg an die Uno erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Privaten werden dabei regelmässig von Anwälten und Nichtregierungsorganisationen (NGO) unterstützt. Die Zahl der Verfahren steigt. Hier hat sich – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – ein neuer Rechtsweg etabliert: Die Uno-Ausschüsse sind faktisch zu einer internationalen Appellinstanz geworden. Das Verfahren ist auch deshalb attraktiv, weil die Ausschüsse so gut wie immer vorsorgliche Massnahmen anordnen, bis sie den Fall beurteilt haben. Und das kann dauern: Bis ein Entscheid vorliegt, vergehen regelmässig mehrere Jahre. Das bedeutet: Uno-Vertreter können Schweizer Urteile faktisch aushebeln und hiesige Gerichte übersteuern, Entscheide können während Jahren nicht vollzogen werden.In erster Linie geht es um AsylfälleIm eidgenössischen Parlament formiert sich nun Widerstand. In zwei Vorstössen fordern der Mitte-Ständerat Beat Rieder und der SVP-Nationalrat Thomas Aeschi vom Bundesrat Auskunft über die Entwicklung. Sie sehen eine Gefahr für die schweizerische Rechtsordnung und verlangen, die «rechtsstaatlich bedenkliche Situation» sei zu klären.Aus der Antwort des Bundesrats auf die Vorstösse geht hervor, dass sich hier eine eigentliche Beschwerde-Maschinerie etabliert hat. So wurden in den letzten fünf Jahren über 200 Individualbeschwerden gegen die Schweiz eingereicht, in 170 Fällen ordnete ein Uno-Ausschuss vorsorgliche Massnahmen an. Beim Grossteil der Individualverfahren handelt es sich um Beschwerden von Asylbewerbern, deren Gesuch abgelehnt wurde und die sich gegen ihre Ausweisung wehren. Sie berufen sich zumeist auf die Folterkonvention.Der ganz grosse Teil der Uno-Beschwerdeverfahren gegen die Schweiz betrifft Asylfälle.KeystoneDabei kann es sich auch um Dublin-Fälle handeln. Ein Beispiel unter vielen: Ein 19-jähriger Afghane wandte sich 2019 an die Uno, um seine Abschiebung aus der Schweiz nach Schweden zu verhindern. Die Schweiz durfte den Mann in der Folge nicht ausschaffen. Erst fünf Jahre später, im Mai 2024, wurde der Fall entschieden: Die Schweiz habe den Mann nicht als Minderjährigen behandelt und damit seine Rechte verletzt, befanden die Uno-Vertreter. Die meisten Beschwerden werden zwar abgewiesen, dies aber erst nach jahrelangen Verfahren; während dieser Zeit sind die Betreffenden weiterhin in der Schweiz. «Die Dauer der Verfahren vor den Ausschüssen ist ein bekanntes Problem; das Bundesamt für Justiz interveniert deswegen regelmässig», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort.Eine andere Frage ist, wie verbindlich die vorsorglichen Massnahmen der Uno sind und ob sich die Schweizer Behörden daran halten müssen. Die Meinungen in diesem Punkt gehen auseinander. Das Aargauer Bildungsdepartement will sich von der Einteilung des Mädchens in die Sonderschule nicht abhalten lassen, trotz hängigem Verfahren. Der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt für Justiz, das die Schweiz in den entsprechenden Verfahren vertritt, sehen das anders. Die Feststellungen der Uno hätten zwar keine rechtlich bindende Wirkung. Doch indem die Schweiz die Zuständigkeit des Ausschusses anerkannt habe, sei sie gehalten, die vorsorglichen Massnahmen umzusetzen.Dass Anwälte und NGO das Uno-Verfahren mitunter gezielt zur strategischen Prozessführung nutzen, um – wie im Aargauer Fall – ein politisches Leiturteil zu erwirken, sieht auch der Bundesrat als Problem an. Es gebe Anzeichen, dass die Uno-Gremien dazu bewegt werden sollen, zu Fragen Stellung zu nehmen, «die nach schweizerischem Verständnis vom Verfassungs- oder Gesetzgeber zu klären sind». Die Schweiz mache diese Einwände, wo nötig, in ihren Stellungnahmen systematisch geltend.Ob das etwas bringt und sich die Anwälte, Aktivisten und Uno-Experten Zurückhaltung auferlegen werden, ist eine andere Frage. Von einer sofortigen Kündigung der Fakultativprotokolle, wie sie Beat Rieder zur Debatte stellt, will der Bundesrat nichts wissen. Er spielt den Ball zurück und weist darauf hin, dass es das Parlament war, das ihn ermächtigt hat, die Zuständigkeit der jeweiligen Uno-Ausschüsse anzuerkennen und Individualbeschwerden zu ermöglichen. Die Zuständigkeit für die Kündigung liege grundsätzlich bei der Bundesversammlung.Passend zum Artikel
Wie Uno-Entscheide die Schweizer Justiz aushebeln
Findige Anwälte und NGO wenden sich immer häufiger an die Vereinten Nationen, um einen politischen Entscheid zu erwirken oder ein Schweizer Urteil zu blockieren. Im Parlament regt sich nun Widerstand gegen die neue Beschwerde-Maschinerie.










