Warum die EU die Abstimmung zur 10-Millionen-Schweiz genau beobachtet und doch abwarten willWenn die Schweizer die SVP-Initiative annehmen, gefährdet das mittelfristig die Personenfreizügigkeit. Die EU betrachtet die Abstimmung mit Sorge, dürfte bei einem Ja aber strategisch reagieren.29.05.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenErst im März haben der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin und die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen den bilateralen Vertrag unterzeichnet: Ist er durch die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative gefährdet?Peter Klaunzer / KeystoneWenn am 14. Juni über die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative der SVP abgestimmt wird, werden die Verantwortlichen in Brüssel inständig auf ein Nein hoffen. Denn diplomatisches Taktieren zur Frage der Personenfreizügigkeit und des bilateralen Vertrags will sich die EU ersparen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kein Wunder, haben sich deren Vertreter bisher nur vage zur Initiative geäussert, wenn sie sich überhaupt zu einer Erklärung verleiten liessen. Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen meinte im März etwa, man vertraue der Schweiz, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber der EU einhalte. Das tönte diplomatisch und unverbindlich. Es schimmert aber auch durch, dass die Kommission die Angelegenheit mit gewisser Sorge betrachtet.Wie strategisch geht die EU vor?Spätestens aber wenn die Initiative in zwei Wochen die Mehrheit der Stimmen bekommen sollte, wird die EU-Kommission Stellung beziehen müssen. Zu einer Eskalation wird sie sich dabei kaum hinreissen lassen. Denn das vermittelte den Eindruck, als schätze sie demokratische Entscheide gering oder mische sich in nationale Fragen ein.Zudem weiss die Kommission: Jedes falsche Wort kann beim seit neuestem drittwichtigsten Handelspartner politische Debatten auslösen und letztlich auch den neuen bilateralen Vertrag gefährden, über den die Schweizer voraussichtlich im Frühjahr 2028 abstimmen werden. Diese zu massregeln, wäre strategisch unklug.Im Fall einer Zustimmung dürfte die EU-Kommission die Schweizer Regierung deshalb lediglich dazu anmahnen, die Personenfreizügigkeit zu respektieren. Die mit dem Land abgeschlossenen bilateralen Verträge wird das Gremium aber kaum infrage stellen. Dafür ist das im März unterschriebene Abkommen mit der Schweiz für die EU zu bedeutsam. Die Verantwortlichen bei der EU haben viel Arbeit in die Verhandlungen gesteckt, und die Gespräche mit der Schweiz haben Nerven gekostet.Sie zählten zu den intensivsten, die er je geführt habe, sagte der verantwortliche EU-Kommissar Maros Sefcovic nach Abschluss der Verhandlungen vor eineinhalb Jahren.Das Erreichte wird die Kommission kaum leichtfertig aufs Spiel setzen, zumal der bilaterale Vertrag mit der Schweiz für sie jüngst strategisch an Bedeutung gewonnen hat. Seitdem die Beziehungen der EU zum alten Verbündeten USA angespannt sind und manchmal fast feindselig erscheinen, strebt die Organisation danach, den Kontakt zu mittelgrossen Mächten zu vertiefen.Als wirtschaftlich starkes Land zählt die Schweiz zu dieser Staatengruppe – so wie Südkorea, Australien, Kanada, Brasilien oder Argentinien. Auch mit diesen Staaten hat die EU jüngst unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Das Ziel war es jeweils, sich weltpolitisch breiter abzustützen.Die EU nimmt die Schweiz gerade unter die LupeNicht nur die Kommission, auch die Mitgliedsländer werden sich im Fall einer Zustimmung zur SVP-Initiative äussern. Zufälligerweise unterzieht der Rat («Council») die Beziehung zur Schweiz derzeit gerade einer periodisch stattfindenden Analyse. Dabei geht es um Fragen des Binnenmarkts, den die EU mit den Staaten des EWR und der Efta teilweise unterhält. Vorgesehen ist, dass die Europaminister der EU-Länder im General Affairs Council am 16. Juni die Schlussfolgerungen der Analyse gutheissen. Das sind bloss zwei Tage nach der Abstimmung in der Schweiz.Inwieweit die Minister dabei auf das Resultat eingehen werden, ist ungewiss. Vielleicht ist dafür die Zeit zu knapp. Das vorbereitende Gremium des Council, die Efta Working Party, liess allerdings einen Entwurf einer Reaktion ausarbeiten, ohne ihn gutzuheissen. Darin heisst es, die Annahme der 10-Millionen-Initiative wäre bedauerlich – auch das tönt danach, als scheue die EU die Konfrontation.Die Abstimmung zum bilateralen Vertrag abwartenZurückhaltend äussern sich schliesslich auch die wenigen Schweiz-Kenner unter den EU-Parlamentariern, obwohl gerade sie die Freiheit hätten, vom zurückhaltend diplomatischen Ton der Kommission und des Rats abzuweichen.Der deutsche CDU-Politiker Andreas Schwab sagt zwar, die Annahme der SVP-Initiative würde im Verhältnis zur Schweiz eine «gewisse Verkomplizierung» bringen. Es sei aber nicht Sache der EU, die Schweiz an deren «innerstaatlichem Recht zu messen». Stattdessen soll man das Land danach beurteilen, ob es den Zusicherungen, die es im bilateralen Vertrag gegeben habe, nachkomme. Auch Schwab erwartet also von der Schweiz die Einhaltung der Personenfreizügigkeit. Und von der EU wünscht er sich, dass sie die Abstimmung zum bilateralen Vertrag 2028 abwartet und dann Bilanz zieht.Für den französischen Mitte-Politiker Christophe Grudler wäre die Annahme der Initiative ein «sehr schlechtes Signal», zumal die Beziehung der EU zur Schweiz mit der Unterschrift zum bilateralen Abkommen eine neue Dynamik erhalten habe. Konsequenzen im Falle eines Jas verlangt aber auch er nicht. Für Brüssel scheint 2028 das Jahr der Wahrheit zu sein.Passend zum Artikel
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Wenn die Schweizer die SVP-Initiative annehmen, gefährdet das mittelfristig die Personenfreizügigkeit. Die EU betrachtet die Abstimmung mit Sorge, dürfte bei einem Ja aber strategisch reagieren.










