Die 10-Millionen-Initiative sorgt bei Auslandschweizern für UnruheTraditionell pflegt die SVP gute Beziehungen zu den Schweizern im Ausland. Doch nun belastet ihre Initiative gegen die Personenfreizügigkeit das Verhältnis.26.05.2026, 16.30 Uhr3 LeseminutenAuslandschweizer dürften auch nach Erreichen der 10-Millionen-Grenze in ihre Heimat zurückkehren. Welche Auswirkungen eine Annahme der SVP-Initiative auf den Familiennachzug von Auslandschweizern hätte, ist unklar.Jean-Christophe Bott / Keystone«SVP International»: Unter diesem Namen führt die Volkspartei eine Sektion, die sich für die Interessen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einsetzt. Bei Nationalratswahlen tritt die Partei mit separaten Listen an, auf denen Vertreter der «fünften Schweiz» kandidieren. Und die SVP ist in der Auslandschweizer-Organisation (ASO) prominent vertreten, die sich seit 110 Jahren als politischer Arm der Mitbürger fern der Heimat versteht. In deren Vorstand sitzen drei amtierende Parlamentarier, einer von ihnen ist der SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Trotzdem ist die Beziehung zwischen der Volkspartei und den Auslandschweizern belastet. Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz», die am 14. Juni an die Urne kommt, sorgt bei einem grossen Teil der rund 850 000 Auslandschweizer für Unruhe. Das höchste Gremium der ASO, der Auslandschweizerrat, hat im März die Nein-Parole beschlossen. Über hundert Mitglieder aus aller Welt waren zu diesem Zweck nach Bern gereist.Der Entscheid sei «fast einstimmig» gefallen, sagt der ASO-Präsident, der frühere Mitte-Ständerat Filippo Lombardi. Dass die Parole so klar zustande kam, hat laut Lombardi zwei Gründe: «Unsere Mitglieder befürchten erstens, dass sie nach Annahme der Initiative Probleme haben, in die Schweiz zurückzukehren, und zweitens, dass ihr Leben im Ausland komplizierter und teurer wird.»Niederlassungsfreiheit gilt weiterhinDie Sorge, Auslandschweizer dürften nach Erreichen der 10-Millionen-Grenze möglicherweise nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, ist unbegründet. Das bestätigt auf Nachfrage das Staatssekretariat für Migration (SEM): Die Verfassung garantiert die Niederlassungsfreiheit. Schweizerinnen und Schweizer können jederzeit gehen und zurückkehren, wie es ihnen beliebt. Das würde weiterhin gelten, auch wenn die 10-Millionen-Grenze erreicht ist. Im Gegenzug würde zwar der Druck zunehmen, die übrige Zuwanderung einzuschränken, aber die Auslandschweizer sind auf der sicheren Seite.Trotzdem seien ihre Probleme damit nicht gelöst, sagt Lombardi: «Viele Auslandschweizer haben Lebenspartner ohne Schweizer Pass. Könnten sie diese ebenfalls in die Schweiz mitnehmen, wenn die Zahl von 10 Millionen Einwohnern überschritten ist?» Lombardi spricht von «tiefgreifenden Unsicherheiten» und «ungeklärten Fragen». Der Initiativtext hält fest, dass der Familiennachzug eingeschränkt werden müsste. Eine Ausnahme für Schweizer mit ausländischen Angehörigen ist nicht vorgesehen. Der Familiennachzug zu Schweizern beträgt gemäss SEM jährlich rund 7000 Personen.Auf die Frage, ob Auslandschweizer ihre ausländischen Partner und Kinder nach Erreichen der 10-Millionen-Grenze weiterhin problemlos in die Heimat mitnehmen könnten, bleibt der Bund vage. Das SEM verweist lediglich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Privat- und Familienleben schützt. Dies lässt zumindest den Schluss zu, dass namentlich verheiratete Auslandschweizer beim Familiennachzug bessere Chancen hätten als Ausländer.Was ändert sich für Schweizer in der EU?Das zweite Problem betrifft jene, die zumindest vorläufig weiterhin im Ausland leben wollen. Es geht um die grosse Mehrheit aller Auslandschweizer, die in einem EU- oder Efta-Land leben. Diese rund 500 000 Personen profitieren heute von den Freiheiten der Personenfreizügigkeit. Wenn die Schweiz dieses Abkommen wegen der SVP-Initiative kündigen muss, ist unklar, wie sie die Einwanderung selbst künftig regeln wird. Offen ist auch, welche Regeln für Schweizer in Europa gelten würden.Es gäbe zahlreiche Fragen rund um Aufenthaltsrechte, Arbeitsbewilligungen, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen oder die Zulassung zum Studium. Allerdings hätte die Annahme der Initiative keine unmittelbaren Folgen, weil sie die Kündigung der Personenfreizügigkeit erst nach Erreichen der 10-Millionen-Grenze verlangt.«Doch machen wir uns nichts vor», sagt Filippo Lombardi. «Wird die Initiative angenommen, ist die Kündigung sehr wahrscheinlich, weil der grösste Teil der Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit erfolgt.» Es sei unrealistisch, die 10-Millionen-Vorgabe allein über Einschränkungen im Asylbereich oder bei der Zuwanderung von ausserhalb der EU einzuhalten.Lombardi diagnostiziert ein grundsätzliches Missverständnis: Der Begriff «Auslandschweizer» wecke falsche Vorstellungen: «Viele meinen immer noch, es gehe hier um Menschen, die unser Land für immer verlassen hätten.» Aber diese Zeiten seien vorbei. «Es ist ein Kommen und Gehen.» Es wanderten zwar weiterhin mehr Schweizer aus als ein, aber die Bilanz sei deutlich ausgeglichener als früher. «Die 10-Millionen-Initiative steht im Widerspruch zur Lebensrealität der Auslandschweizer.»Passend zum Artikel
10-Millionen-Initiative: Auslandschweizer fürchten um ihre Zukunft
Traditionell pflegt die SVP gute Beziehungen zu den Schweizern im Ausland. Doch nun belastet ihre Initiative gegen die Personenfreizügigkeit das Verhältnis.












