Streit um die 10-Millionen-Initiative: Führt sie zwingend zur Kündigung der Personenfreizügigkeit?Bei einer Wirtschaftskrise vermutlich nicht. Sonst dürfte es knapp werden, wie Zahlen des Bundes zeigen.30.05.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDas Boot ist voll – oder nur das Tram? Die Schweiz entscheidet einmal mehr über die ewige Streitfrage Zuwanderung.Annick Ramp / NZZUmfragen und Beizengespräche zeigen dasselbe Bild: Es ist gut möglich, dass die SVP am 14. Juni jubeln kann. Ihre Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat intakte Chancen, angenommen zu werden. Was wären die Folgen? Vor allem in einem Punkt gehen die Aussagen auseinander: Würde der Bevölkerungsdeckel zwangsläufig dazu führen, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen und damit den bilateralen Weg als Ganzes beenden müsste?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ja, sagen die Gegner der Initiative. Aus ihrer Sicht ist es rein zahlenmässig unrealistisch, die 10-Millionen-Grenze einzuhalten, wenn einzig die Zuwanderung ausserhalb der Personenfreizügigkeit eingeschränkt wird. Die SVP widerspricht: Sie sieht in der Asylpolitik, bei der Migration aus Drittstaaten ausserhalb der EU sowie beim Familiennachzug genug Potenzial, um das Wachstum zu bremsen.«Wenn der Bundesrat entschlossen vorgeht, kommen wir nie auf 10 Millionen und müssen auch die Personenfreizügigkeit nicht kündigen», sagte der SVP-Präsident Marcel Dettling im Streitgespräch der NZZ. Die Co-Chefin der FDP, Susanne Vincenz-Stauffacher, widersprach: «Eure Initiative zielt voll auf die Personenfreizügigkeit.»Immerhin eines ist unbestritten: Wird die 10-Millionen-Grenze dauerhaft überschritten, muss die Personenfreizügigkeit zwei Jahre nach dem erstmaligen Überschreiten gekündigt werden. In diesem Punkt ist der Initiativtext klar und verbindlich, da sind sich die Staatsrechtler einig.Zuwanderung dürfte so oder so abnehmenEbenfalls klar ist ein zweiter Punkt: Wenn die Initiative angenommen wird, die Wirtschaft aber weiterhin so viele Arbeitskräfte aus der EU rekrutiert wie bisher, dürfte es die Personenfreizügigkeit nicht mehr lange geben. Von 2015 bis 2024 betrug der Wanderungssaldo aus den EU- und Efta-Ländern durchschnittlich 43 000 Personen pro Jahr (Differenz zwischen Ein- und Auswanderungen). Das wäre zu viel. Selbst wenn daneben niemand aus dem Asylbereich oder von ausserhalb der EU ins Land käme, würde der 10-Millionen-Deckel allein damit überschritten. Die Freizügigkeit müsste beendet werden.Nun ist aber anzunehmen, dass die Zuwanderung in den nächsten Jahren ohnehin abnehmen wird, auch jene aus der EU. Davon geht zumindest das Bundesamt für Statistik (BfS) aus: Gemäss seinem Referenzszenario ist zu erwarten, dass der Wanderungssaldo aus der EU ab etwa 2030 sinkt und sich später auf einem Niveau von 27 500 Personen pro Jahr einpendelt.Das spricht auf den ersten Blick für die Auslegung der SVP. Ihre Initiative verlangt konkrete Massnahmen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen Einwohner umfasst. Wenn man nun annimmt, dass es die Politik schafft, ab diesem Zeitpunkt die gesamte Zuwanderung ausserhalb der Personenfreizügigkeit zu eliminieren, dann wird die 10-Millionen-Grenze eingehalten, wenn auch relativ knapp. Sie erreicht in diesem Fall im Jahr 2050 ungefähr 9,9 Millionen, ohne dass die Personenfreizügigkeit infrage gestellt wäre.Wächst die Wirtschaft stark, wird es schnell engAuf den zweiten Blick stellt sich indes die Frage, wie realistisch diese Rechnung ist: Sie setzt voraus, dass sich bis 2050 keine einzige Person aus dem Asylbereich oder aus einem Drittstaat ausserhalb der EU hierzulande niederlassen darf. Bei den Drittstaaten kann die Schweiz die Kontingente frei festlegen, wobei es hier zumeist um Hochqualifizierte geht. Im Asylbereich muss sie internationale Verträge einhalten (oder die fraglichen Abkommen kündigen, wobei jedoch zwingendes Völkerrecht weiterhin gelten würde).Zwischenfazit: Wenn es ähnlich weitergeht wie bisher, muss die Schweiz die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten mutmasslich fast vollständig einstellen und die Asylmigration weitgehend unterbinden, um die Personenfreizügigkeit zu retten.Wichtig ist: Alle bisherigen Angaben basieren auf dem Referenzszenario des BfS zur Bevölkerungsentwicklung bis 2055. Dieses bildet zwar eine realistische Variante ab, aber nicht die einzige. Um die ganze Bandbreite zu zeigen, die aus heutiger Sicht plausibel ist, berechnet das BfS jeweils drei Grundszenarien. Sie werden alle fünf Jahre aktualisiert. Nach dem Jahr 2000 haben diese Szenarien die Zuwanderung massiv unterschätzt. Seit 2010 aber sind sie relativ treffsicher: Die Realität bewegt sich bis heute innerhalb der Bandbreiten.Heute sehen die drei Szenarien diese Bandbreite vor: Die ständige Wohnbevölkerung liegt 2050 irgendwo zwischen 9,3 und 11,3 Millionen Einwohnern. Somit wird es am unteren Rand kein Problem sein, die Vorgabe der SVP-Initiative einzuhalten. In der Mitte hingegen wird es gemäss dem Referenzszenario knapp – und am oberen Rand erst recht: Im hohen Szenario wird die 10-Millionen-Grenze bereits in sieben Jahren erreicht, womit die Personenfreizügigkeit 2035 gekündigt werden müsste.Zuwanderung reagiert auf den ArbeitsmarktSomit müsste die Politik nach Annahme der SVP-Initiative versuchen, eine Entwicklung am unteren Rand der Bandbreite einzuschlagen, um den Bruch mit der EU zu vermeiden. Relevant ist vor allem die Zuwanderung, und hier wiederum in erster Linie die Personenfreizügigkeit. Sie lässt sich politisch kaum beeinflussen, reagiert aber relativ direkt auf die Wirtschaftsentwicklung: Wenn Schweizer Firmen florieren und viele Stellen schaffen, kommen mehr Personen aus der EU ins Land.Wenn hingegen die Arbeitslosigkeit steigt, lässt der Sog nach. Zu diesem Schluss kam 2023 eine Analyse des Staatssekretariats für Wirtschaft zu den ersten zwanzig Jahren mit der Personenfreizügigkeit. Die jüngsten vier Jahre bestätigen den Trend: Zuwanderung und Arbeitslosigkeit entwickeln sich gegenläufig.Ironische Schlussfolgerung: Die Personenfreizügigkeit, die für die Wirtschaft so wichtig ist, lässt sich am ehesten bewahren, wenn es der Wirtschaft weniger gut geht – oder wenn sie vermehrt Arbeitsplätze in andere Länder auslagert. Je kräftiger sie in der Schweiz wächst, umso eher droht die Kündigung der Freizügigkeit.Rein rechnerisch darf der Wanderungssaldo nach Annahme der SVP-Initiative maximal 37 000 Personen pro Jahr umfassen (im Referenzszenario). Damit würde die 10-Millionen-Grenze ziemlich genau 2050 erreicht, womit die Vorgabe der Initiative eingehalten ist.Was aber oft übersehen wird: So wie der Initiativtext formuliert ist, würde der 10-Millionen-Grenzwert nach 2050 weiterhin gelten. Er könnte nur erhöht werden, wenn in der Schweiz mehr Personen geboren werden als sterben. Damit ist aber ab Mitte der 2030er Jahre nicht mehr zu rechnen, vor allem weil die Geburtenzahlen stark gesunken sind.Das bedeutet: Ist die 10-Millionen-Schweiz Tatsache, darf der Wanderungssaldo auch nach 2050 nicht grösser sein als die Differenz zwischen Todesfällen und Geburten. Das wären im Referenzszenario etwa 10 000 bis 15 000 Personen pro Jahr. Kommen mehr, muss die Personenfreizügigkeit gekündigt werden.Passend zum Artikel
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Bei einer Wirtschaftskrise vermutlich nicht. Sonst dürfte es knapp werden, wie Zahlen des Bundes zeigen.













