Die 10-Millionen-Initiative ist gescheitert, der Kampf um die Zuwanderung geht nahtlos weiterDie Mehrheit will zwar keinen Bevölkerungsdeckel einführen. Das heisst aber nicht, dass sie eine Ausweitung der Personenfreizügigkeit unterstützt. Darum geht es jetzt.15.06.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenDer Abstimmungskampf der SVP gegen eine 10-Millionen-Schweiz
war intensiv, vor allem in der Romandie aber nicht sehr erfolgreich.Salvatore Vinci für «NZZ am Sonntag»Die Umfragen hatten zwar ein Nein erwarten lassen. Aber dass es so schnell gehen würde, kam dann doch überraschend. Kaum waren am Sonntag die Urnen geschlossen, trafen auch schon die ersten Trendmeldungen ein: Die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» werde scheitern, hiess es auf allen Kanälen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Tatsächlich haben letztlich 54,8 Prozent der Stimmenden Nein gesagt. Lediglich in zwölf Kantonen der Deutschschweiz sowie im Tessin hatte die Volkspartei die Mehrheit auf ihrer Seite. Hingegen stimmten die Romandie und die städtischen Zentrumsregionen klar Nein. Auch in teilweise ländlichen Kantonen wie Bern, Luzern und Graubünden ist die Initiative gescheitert. Die Stimmbeteiligung war mit fast 59 Prozent sehr hoch, auch der Abstimmungskampf war heftig und teuer. Und doch ist die Spannung am Sonntag rasch verpufft.Vor zwölf Jahren lief das ganz anders. Im Februar 2014 sorgte die «Masseneinwanderungsinitiative» der SVP am Tag der Abstimmung für stundenlanges Zittern. Am Ende wurde sie mit 50,3 Prozent angenommen. Sechs Jahre später folgte der nächste Schlag der SVP – dieses Mal aber war es einer ins Wasser: Nur 38 Prozent stimmten für die «Begrenzungsinitiative», die unmittelbar die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU verlangte.Beim dritten Anlauf, der 10-Millionen-Initiative, liegt das Resultat nun zwischen den beiden Vorläufern. Auch wenn es nicht für eine Mehrheit reichte, kann die SVP für sich in Anspruch nehmen, dass sie die Stimmberechtigten erneut weit über ihre eigene Basis hinaus überzeugen und mobilisieren konnte.Abstimmung über das EU-Paket wohl 2028Die grosse Frage ist nun, wie die anderen Parteien und der Bundesrat mit dem Verdikt umgehen werden. Der Migrationsminister Beat Jans beteuerte am Sonntag vor den Medien, der Bundesrat werde die Bedenken jener, die Ja gestimmt hätten, ernst nehmen. Konkrete neue Vorschläge stellte er nicht in Aussicht.Ohnehin befindet sich das wichtigste Dossier bereits in den Händen des Parlaments: Die Zuwanderung ist in der anstehenden Debatte über die Beziehungen zur Europäischen Union ein zentrales Thema. Der Bundesrat und die EU-Kommission haben ein umfangreiches Paket verhandelt, mit dem die wichtigsten bestehenden Abkommen revidiert und neue abgeschlossen werden sollen («Bilaterale III»). Die erste Parlamentsdebatte darüber wird im September im Ständerat stattfinden.Klar ist, dass die Personenfreizügigkeit eine wichtige – manche sagen: die entscheidende – Rolle spielen wird. Das gilt nicht nur für das Parlament, sondern vor allem für die Volksabstimmung über die neuen Verträge, die frühestens 2028 stattfinden dürfte: Ob das bilaterale Paket an der Urne eine Chance hat, dürfte stark davon abhängen, wie die Mehrheit die Folgen im Bereich Migration beurteilt.Die Abstimmung vom Sonntag hat gezeigt, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung die Migration aus der EU bereits in der heutigen Form kritisch beurteilt. Nun soll die Personenfreizügigkeit mit dem vorliegenden Paket auch noch erweitert werden – zwar nicht grundsätzlich, aber punktuell: Die Schweiz konnte sicherstellen, dass der freie Personenverkehr hierzulande weiterhin stärker an den Arbeitsmarkt anknüpft als innerhalb der EU. Wer keinen Arbeitsvertrag hat, keine Ausbildung absolviert und nicht selbst für sich sorgen kann, darf auch künftig nicht bleiben.Konzessionen bei Familiennachzug und DaueraufenthaltAber die Schweiz musste auch Konzessionen machen. Sie soll einen Teil der Unionsbürgerrichtlinie übernehmen, wobei vor allem der Familiennachzug zu reden gibt: Eingetragene homosexuelle Paare hätten neu ausdrücklich dieselben Rechte wie Verheiratete. Zudem könnten EU-Bürger neu den Nachzug von schwerkranken Verwandten beantragen, wenn sie belegen können, dass sie diese zwingend selbst pflegen müssen. Auch für Konkubinatspaare würde der Nachzug erleichtert.Als zweite grosse Konzession muss die Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht einführen, auf das EU-Bürger nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts Anspruch haben sollen. Zwar wird die Frist verlängert, wenn jemand längere Zeit vollständig von der Sozialhilfe abhängig ist. Ist der Daueraufenthalt aber einmal erteilt, kann er nur noch aus Sicherheitsgründen entzogen werden, nicht aber aus wirtschaftlichen.Im Gegensatz dazu kann heute der C-Ausweis auch nach vielen Jahren entzogen werden, wenn jemand «dauerhaft und in erheblichem Mass» Sozialhilfe bezieht. In der Praxis kommt das jedoch nur «selten» vor, wie die Staatspolitische Kommission des Nationalrats 2023 nach einer Umfrage bei den Kantonen festhielt. Folglich sollte sich mit dem neuen Daueraufenthalt nicht sehr viel verändern: Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes dürfte die Zahl der Sozialhilfebezüger um 1 bis 1,5 Prozent zunehmen.Neu wäre hingegen, dass alle EU-Bürger – auch jene aus den «neuen» Mitgliedsländern vor allem im Osten der Union – nach fünf Jahren unbefristet in der Schweiz bleiben könnten. Heute müssen Polen oder Ungarn im Gegensatz zu Deutschen oder Franzosen zehn statt fünf Jahre auf den C-Ausweis warten. Gemäss der erwähnten Studie könnten 50 000 bis 70 000 Personen pro Jahr das neue Daueraufenthaltsrecht beanspruchen.Parlament legt Eckwerte der Schutzklausel festNeben den Konzessionen konnten die Schweizer Diplomaten jedoch auch Erfolge verbuchen: Brüssel ist bereit, für die Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit ein Rechtsverfahren einzuführen. Würde die Schweiz die Zuwanderung heute ohne Einverständnis der EU temporär einschränken, würde dies zu einer politischen Konfrontation ohne klare Regeln führen. Neu würde ein Schiedsgericht entscheiden. Erhält die EU dort recht, kann sie Gegenmassnahmen ergreifen, die schmerzhaft ausfallen könnten, gleichzeitig aber verhältnismässig sein müssten. Treffen könnten sie etwa Exportfirmen oder Auslandschweizer.Genau hier – bei der konkreten Ausgestaltung der Schutzklausel – bietet sich der Schweizer Politik Spielraum, um auf Bedenken der Bevölkerung einzugehen. Das Parlament kann im Ausländergesetz festlegen, in welchen Situationen der Bund eine Einschränkung verlangen müsste und wie diese aussehen soll. Der Bundesrat schlägt vor, etwa bei einem starken Anstieg der Sozialhilfe- oder der Arbeitslosenzahlen aktiv zu werden. Möglich wären auch regionale Einschränkungen.Geht das Parlament bei den Eckwerten der Schutzklausel zu weit, droht ein Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit. Zu einem unmittelbaren Konflikt mit der EU dürfte ein solcher aber erst Jahre später führen, wenn die Schweiz die strittige Regel in der Praxis erstmals anwenden will. Nach dem intensiven Abstimmungskampf um die 10-Millionen-Initiative könnten bürgerliche Befürworter der neuen Abkommen aus FDP und Mitte versucht sein, die Schutzklausel rigider auszugestalten, um beim Volk zu punkten.Streit um das Ständemehr dürfte noch härter werdenNoch eines ist nach der Abstimmung vom Sonntag zu erwarten: Das Parlament dürfte den Kampf um die Frage, ob das Paket Schweiz - EU dem Ständemehr unterstellt werden soll, mit noch mehr Verbissenheit führen. Der Urnengang bestätigte, wie wichtig dieser Entscheid ist, wenn es um Fragen wie Zuwanderung und Europapolitik geht, die einen tiefen Stadt-Land-Graben öffnen.Am Sonntag hat wenig gefehlt, und die SVP-Initiative hätte das Ständemehr erreicht. Das bedeutet umgekehrt, dass die konservativeren Kantone der Deutschschweiz via Ständemehr auch eine relativ klare Volksmehrheit im Bereich von 55 Prozent übersteuern können. Ob das Ständemehr zum Zug kommt oder nicht, wird abschliessend das Parlament entscheiden.Passend zum Artikel












