Interview«Ist das Recht in Gefahr, Marianne Heer?» - die Grande Dame der Schweizer Justiz über Macht, Moral und ZivilcourageDie Justiz steht weltweit unter Beschuss – auch in der Schweiz. Was taugen Rechtssysteme, wenn die Politik mitredet? Die Alt-Oberrichterin Marianne Heer im grossen Gespräch.Nina Fehr17.05.2026, 05.30 Uhr10 LeseminutenDie ehemalige Richterin Marianne Heer, fotografiert im April 2026 in Horw.Samuel SchalchRichterinnen und Richter entscheiden über Schicksale, doch die wenigsten sprechen gern darüber. Nicht so Marianne Heer: Wo andere sich im Elfenbeinturm verstecken, sucht die Dozentin für Strafprozessrecht und Alt-Oberrichterin den Dialog mit der Öffentlichkeit.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wir treffen sie in der Luzerner Altstadt auf der Terrasse des Hotels des Balances: Der Name des Ortes ist Programm für unser Gespräch. Denn die Waagschalen der Justitia schwanken. In vielen Ländern ist die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet, selbst in der Schweiz beklagen sich Richter über einen Verlust an Autonomie.Ist der Rechtsstaat in Gefahr? Marianne Heer beobachtet den wachsenden Einfluss der Politik mit Sorge. Und doch ermutigt sie uns, das Vertrauen in die Justiz nicht zu verlieren.Frau Heer, hatten Sie schon einmal eine Beziehung mit einem Richterkollegen?Marianne Heer: Nein, ich bin seit 43 Jahren verheiratet. Ich habe meinen Mann im Gymnasium kennengelernt.Laut der «Weltwoche» sollen die Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf ein Paar gewesen sein. Die SVP fordert nun ihren Rücktritt. Zu Recht?Nein, das ist unverhältnismässig und ein reiner Racheakt der SVP gegenüber Yves Donzallaz. Dieser ist vor vier Jahren aus der Partei ausgetreten. Nun will die SVP diesen Streit weiterführen.Nach dem Gesetz dürfen zwei Personen in Lebenspartnerschaft nicht gleichzeitig Richter am Bundesgericht sein.Das ist eine Frage der Auslegung. Nach der wissenschaftlichen Literatur zum Gesetz muss mindestens ein dauerndes Konkubinatsverhältnis bestehen. Ungeachtet dieser Frage ist für mich bereits ein freundschaftliches Verhältnis zwischen zwei Richterpersonen problematisch, wenn sie derselben Abteilung des Gerichts angehören und die gleichen Fälle bearbeiten. Aber das haben sie offenbar nie gemacht.Angeblich sollen die beiden aber gemeinsam an einem sogenannten Koordinationsurteil beteiligt gewesen sein.Ein Koordinationsurteil ist ein Meinungsaustausch. Dabei sind sehr viele Bundesrichter anwesend. Das ist etwas anderes als bei der konkreten Beurteilung eines Falls, über den drei oder fünf Richter entscheiden. Ich sehe da kein Problem. Man kann von einem Bundesrichter doch nicht verlangen, sein Privatleben derart zurückzustellen, dass er keine Partnerschaft mit einem Kollegen oder einer Kollegin eingehen darf, solange er seine Arbeit richtig ausführt.Politiker fordern nun Instrumente, um in solchen Fällen einzugreifen.Die Politik muss sich nicht in die internen Angelegenheiten der Gerichte einmischen. Sympathien oder Antipathien unter Richterinnen und Richtern kommen vor, wir sind auch nur Menschen. Die Gerichte sind sich dessen bewusst und nehmen die Thematik ernst. Am Kantonsgericht Luzern hatten wir einen ähnlichen Fall, ein Kantonsrichter aus der strafrechtlichen Abteilung ist mit einer Kriminalrichterin liiert. Als diese gewählt wurde, musste er die Abteilung wechseln. Die Gerichte finden Lösungen für solche Konstellationen.Seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana wird die Schweizer Justiz, konkret die im Wallis, auch von Italien stark kritisiert. Zu Recht?Mich befremdet, dass ausgerechnet Italien der Schweiz solche Vorwürfe macht, ein Land, das nicht für eine gut funktionierende Justiz bekannt ist. Ich kann mich an viele Situationen erinnern, in denen wir uns über die Abläufe und das fehlende Engagement der italienischen Staatsanwaltschaften oder Gerichte wundern mussten.Zum Beispiel?Nehmen wir den Einsturz der Brücke in Genua: Nach fast acht Jahren ist immer noch nicht geklärt, wer dafür verantwortlich war. Es liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor. Das Ganze ist ein juristisches Geplänkel. Die italienische Regierung will von den eigenen Problemen ablenken, die Schweiz wird hierfür instrumentalisiert.Aber die Walliser Behörden stehen doch auch hierzulande in der Kritik.Ich kenne die Akten zum Fall von Crans-Montana nicht, daher kann ich keine genaue Auskunft geben. Dennoch fand ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft meistens nachvollziehbar. Dass die Beschuldigten später doch in U-Haft genommen wurden, geschah allerdings eindeutig unter dem Druck der Medien und der italienischen Regierung. Solche sachfremden Einflüsse sind für mich ein No-Go.Das klingt trotzdem, als wäre unser System über alle Zweifel erhaben.Wenn ich die Schweizer Justiz mit jenen von anderen Ländern vergleiche, dann bin ich schon sehr zufrieden. Die Situation in den USA zum Beispiel beelendet mich. Donald Trump ignoriert die Gewaltenteilung, was einen Rechtsstaat systematisch kaputtmacht. Im Vergleich dazu haben wir hier beinahe ideale Zustände.Beinahe?Gerade in der jüngeren Vergangenheit gibt es immer härtere Angriffe gegen die Justiz und Versuche der Beeinflussung.Was für Versuche?Ich denke vor allem an Christoph Blocher, der als Bundesrat die Gewaltenteilung immer wieder missachtete und das Bundesgericht verbal angegriffen hat, insbesondere wegen seiner Rechtsprechung zum Ausländerrecht. Noch konkreter versuchte das Parlament einzugreifen: Bundesrichter Donzallaz ist das beste Beispiel. Er sprach sich 2019 in einem Urteil dafür aus, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung rund 45 000 Datensätze von UBS-Kunden an Frankreich übermitteln muss. Das war für die SVP ein derartiger Affront, dass sie ihn nicht mehr zur Wiederwahl stellten. Er trat aus der Partei aus und wurde als Parteiloser wiedergewählt. Solche Phänomene sind nicht haltbar. Aber sie häufen sich.Warum?Die Sensibilität für rechtsstaatliche Grundsätze nimmt generell ab, besonders unter Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Auch weil immer weniger juristische Fachleute unter ihnen sind, die intern vieles erklären und die Auswirkungen einer Einflussnahme aufzeigen könnten.Die Alt-Oberrichterin mit ihren Grosspudel-Damen Yuma (links) und Nala in ihrem Garten in Horw.Samuel SchalchSie waren jahrelang Richterin am Kantonsgericht Luzern. Welche Formen der Einflussnahme haben Sie erlebt?Die Politik hat der Judikative materiell eigentlich nicht reinzureden. Bewilligt sie aber keine Stellen, kann sie die Gerichtsbarkeit beeinflussen. Wir mussten jahrelang für weitere Stellen kämpfen, obwohl die Arbeitslast deutlich zugenommen hat.Mussten Sie sich auch gegen persönliche Angriffe wehren?Auf kantonaler Ebene sind die Politiker gemässigter. Zudem bin ich mit der FDP in einer Partei, die als Trägerin unserer Verfassung eine entscheidende Rolle gespielt hat. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich jemals parteiintern angegriffen wurde, und auch andere Parteien haben nie versucht, mich während eines Verfahrens zu beeinflussen. Parlamentarier können uns Richterinnen aber schon einen Denkzettel verpassen.Einen Denkzettel?In der Schweiz müssen Richterinnen und Richter regelmässig durch eine Wiederwahl im Amt bestätigt werden. Sind Parlamentarier mit einem Urteil nicht zufrieden, können sie Richter mit einem schlechten Wahlergebnis bestrafen. Als prominentestes Beispiel gilt der ehemalige SP-Bundesrichter Martin Schubarth: Er musste überraschend in einen zweiten Wahlgang, nachdem er sich für ein Verbot von Kruzifixen in Schulzimmern eingesetzt hatte. Das erzürnte viele Mitglieder der damaligen CVP, die Schubarth ihre Stimme nicht mehr gaben.Wie unabhängig können Sie überhaupt entscheiden?Das Wiederwahlsystem ist sicher ein Problem. Aber es gibt auch Kantone, die das nicht kennen. Im Kanton Freiburg zum Beispiel werden Richter auf Lebenszeit gewählt. Sie können dann ihres Amtes enthoben werden, wenn sie ihre Arbeit nicht korrekt ausüben. Dieses System halte ich für deutlich besser.Haben Sie auch schon um Ihre Wiederwahl gebangt?Nein. Ich war aber auch nicht darauf angewiesen, zumal ich keine Familie versorgen musste und mir auch eine andere Berufstätigkeit vorstellen konnte. Im Gegensatz zu anderen, die weniger Mut zeigten bei ihrer Rechtsprechung.Wer sind diese anderen?Ich könnte schon Beispiele nennen, will aber niemanden öffentlich anprangern.Umgekehrt wurden auch Sie hart kritisiert, einen Vergewaltiger zu milde bestraft zu haben.Ja. Wir mussten entscheiden, ob ein sexueller Übergriff auf ein vierjähriges Kind als besonders grausame Vergewaltigung einzustufen war. Wir verneinten dies, da der Gesetzgeber beim Begriff «besonders grausam» die Art und Weise der Tatbegehung meinte und nicht das Alter der Opfer im Fokus hatte. Er hielt nicht fest, dass die Vergewaltigung eines Kindes per se besonders grausam ist. Dies führte zu einem riesigen öffentlichen Aufschrei. Ich erlebte einen Shitstorm.Wie sind Sie damit umgegangen?Glücklicherweise hatte ich die Möglichkeit, den Fall in den Medien genauer zu erklären. In der Strafjustiz gibt es immer wieder Fälle, die schwer zu vermitteln sind oder stark von einer Haltung abhängen. Selbst wenn wir das Recht pflichtgemäss anwenden, kann es unterschiedliche Ergebnisse geben. Justiz ist nicht Mathematik.Ist sie gerecht?Absolute Gerechtigkeit gibt es auch in der Justiz nicht, wir können sie nur anstreben. Um einen Täter verurteilen zu können, müssen ihm sämtliche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nachgewiesen werden können. Fehlen Beweise, nützt es auch nichts, wenn das Opfer sich ganz genau erinnern kann. Die Justiz muss das in Kauf nehmen, weil es auch andere wichtige Grundsätze gibt wie etwa die Unschuldsvermutung. Gerechtigkeit ist ein sehr hohes Ziel, und das soll auch so bleiben.Haben Sie auch schon jemanden freigesprochen, den Sie für schuldig hielten?Ja, schon mehrfach bei Sexualdelikten. Mein Bauchgefühl sagte mir zwar, dass es sich um eine Vergewaltigung handelte, der Angeklagte hingegen sprach von einvernehmlichem Sex. Weil ihm nichts nachgewiesen werden konnte, mussten wir ihn freisprechen. Das war hart.Dann waren Sie im Juli 2024 für die Revision des Sexualstrafrechts, für «Nein heisst Nein»?Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Revision nicht zwingend nötig gewesen wäre, auch wenn ich absolut für die Idee «Nein heisst Nein» einstehe. Sie weckt jedoch falsche Erwartungen. Die zentralen Schwierigkeiten bei Sexualdelikten bleiben auch im neuen Recht bestehen. Nach wie vor gilt Aussage gegen Aussage. Der Fokus verschiebt sich bei der Befragung einfach mehr auf den Täter als auf das Opfer. Aber hier hat ein gesellschaftlicher Wandel Eingang in die Justiz gefunden, und das ist auch deshalb gut so, weil es vor der Gesetzesrevision immer wieder unzumutbare Diskussionen im Gericht gab, um die gesetzlich geforderte Widerstandsunfähigkeit des Opfers zu beweisen.Zum Beispiel?Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem ein Täter in der Küche vor den Augen seiner Frau mit einem Messer spielte und Anspielungen machte, er würde ihren Kindern etwas antun, wenn sie mit ihm nicht Sex haben würde. Das war keine direkte Gewaltausübung, wir mussten entscheiden, ob mit dem Verhalten des Mannes ausreichend psychische Gewalt angewandt wurde, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen. Reichte die Angst der Frau aus, um von Nötigung sprechen zu können? Irgendwann war man es leid, über solche Dinge zu diskutieren. Daraus entstand «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung liegt nun vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person Sex hat, es braucht dafür keine Gewalt oder Drohung mehr.Ein anderes Thema, das die Gemüter erhitzt, ist die Souveränität der Justiz. Viele stören sich an «fremden Richtern», die über Schweizer Köpfe entscheiden. Ist die Kritik berechtigt?Ich habe kein Problem damit. Diese Richter kommen aus den unterschiedlichsten Staaten und verschiedenen gesellschaftlichen Ordnungen. Das führt automatisch zu einer Ausgewogenheit, so dass wir uns hier nicht fremd beurteilt fühlen müssen.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz dafür verurteilt, dass sie zu wenig gegen den Klimawandel unternehme. Können Sie nachvollziehen, dass viele das bevormundend finden?Ich denke, es hängt stark mit der Haltung zusammen, ob man «fremde Richter», gegen die sich schon die alten Eidgenossen 1291 im Bundesbrief wehrten, haben will oder nicht. Wenn man sich von Entscheidungsträgern ausserhalb der Schweiz nicht reinreden lassen will, dann ist das natürlich eine wenig zufriedenstellende Situation. Gleichzeitig war man bereit, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Das hat die Konsequenz, dass wir uns auch einmal unterordnen müssen. Das ist keine Bevormundung, sondern politischer Wille.Hatten Sie Rituale, bevor Sie Urteile fällten?Ich habe mir angewöhnt, jeden Fall so zu behandeln, als wäre ich die Erste, die ihn beurteilt. So wie ich es als ehemalige Staatsanwältin tat. Dies, obwohl ich in zweiter Instanz tätig war, wenn bereits eine Anklage und ein erstinstanzliches Urteil vorlagen. Aber davon wollte ich mich nicht beeinflussen lassen.«Ist das Recht in Gefahr, Frau Heer?» Ein Gespräch über Macht, Moral und Zivilcourage.Samuel SchalchWas macht eine gute Richterin aus?Man muss sich zurückstellen können. Die Karriere darf nicht im Vordergrund stehen, sondern die Arbeit. Zudem sollte man imstande sein, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich nicht von anderen ringsherum beeinflussen zu lassen – die innere Unabhängigkeit ist eine wichtige Eigenschaft. Letztlich ist das Bedürfnis nach Gerechtigkeit entscheidend. Ich habe einen ausgeglichenen Charakter, ich beleuchte am liebsten die verschiedenen Aspekte und versuche, einen Konsens zu erreichen.Liegt das in der Familie?Meine Eltern waren Gymnasiallehrer. Ich habe eine solide humanistische Erziehung erfahren und eine gesunde Jugend durchlebt. Das hat mich definitiv geprägt.Ihre Kritiker beschreiben Sie als wahnsinnig ehrgeizig. Ist das auch eine Eigenschaft, die es in diesem Job braucht?Ich bin nicht so wahnsinnig ehrgeizig, wie mir fast schon böswillig nachgesagt wurde.Im Gegensatz zu den meisten Kollegen sprechen Sie regelmässig mit den Medien. Warum?Ich bin sehr medienfreundlich, ich wollte früher Journalistin werden. Trotzdem habe ich bei jedem Interview Angst, dass meine Aussagen missverstanden werden könnten. Aus diesem Grund wollen viele Richterinnen nichts mit Journalisten zu tun haben und berufen sich auf ihre Unabhängigkeit. Das halte ich für falsch. Wir sollten uns der Öffentlichkeit stellen und dazu beitragen, dass die Justiz transparent ist.Was braucht es dafür?Die Gerichte müssten noch mehr in die Medienkompetenz von Richtern investieren. Umgekehrt braucht es auch mehr Medienschaffende mit juristischem Fachwissen, um die Inhalte korrekt zu vermitteln. Die Medien spielen bei der Wahrnehmung und Beurteilung von Fällen eine wesentliche Rolle, sie sind die vierte Gewalt in unserem Rechtsstaat.Wie viel schwieriger ist Ihr Job geworden?Der Respekt zwischen den Parteien und gegenüber dem Gericht hat extrem abgenommen. Man muss mich als Richterin nicht toll finden, aber man muss mich als Teil des Staatsgefüges ebenso respektieren wie die Urteile des Gerichts, die in sorgfältigen Verfahren zustande kamen. Die fehlende Akzeptanz macht es mühsamer, die Arbeit macht weniger Spass. Aber das ist ein gesellschaftliches Problem. Eltern oder Lehrer erleben dasselbe. Ich bin jetzt siebzig Jahre alt und wurde relativ autoritär erzogen. Dorthin zurück will ich nicht, aber das Pendel ist etwas zu stark in die andere Richtung geschwungen.Sie haben auch immer unterrichtet. Was ist das Wichtigste, was Sie der neuen Generation vermitteln wollen?Faire Verfahren kommen an erster Stelle. Daher möchte ich meinen Studierenden vor allem das Vertrauen vermitteln, dass diese Verfahren bei uns gut funktionieren, und sie dazu ermutigen, sich darauf zu verlassen. Und natürlich möchte ich auch zeigen, dass Frauen in diesem Beruf Karriere machen können.Zur PersonDie Grande Dame der Schweizer JustizMarianne Heer (* 1954) gilt als eine der profiliertesten Stimmen der Schweizer Justiz. Nach ihrer Zeit als Staats- und Oberstaatsanwältin des Kantons Luzern (1991–2000) war sie über zwei Jahrzehnte als Oberrichterin am Kantonsgericht tätig. Seit 2021 pensioniert, lehrt sie heute noch an der Universität Bern. Marianne Heer ist Mitglied der FDP. Sie lebt in Horw bei Luzern.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel