Valérie Dittli greift ihre Regierungskollegen frontal anDie Mitte-Staatsrätin wehrt sich mit einem Rechtsgutachten gegen einen Untersuchungsbericht: Dittlis Anhörungsrecht und ihre Menschenwürde seien verletzt worden. Die Regierung reagiert umgehend.Annegret Mathari, Matthias Sander, Lausanne07.08.2026, 19.29 Uhr4 LeseminutenMenschenwürde verletzt: Valérie Dittli präsentierte am Freitag ein Rechtsgutachten zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen.Laurent Gillieron / KeystoneDie politische Sommerpause ist in der Waadt definitiv vorbei. Am Mittwoch erschien in der Zeitung «Le Temps» ein langes Doppelporträt der Staatsrätin Valérie Dittli und ihrer Schwester und Zuger Kantonsrätin Laura Dittli. Am Donnerstag äusserte sich Valérie Dittli in einem seltenen, ganzseitigen Interview zu ihrem Dossier Weinbau. Für Freitag berief sie kurzfristig eine Medienkonferenz am Regierungssitz in Lausanne ein – und grub das nur notdürftig zugeschüttete Kriegsbeil aus.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Mitte-Politikerin präsentierte vor den Medien ein Rechtsgutachten zweier Professoren, das sie selbst in Auftrag gegeben und bezahlt hatte. Darin kommen Vanessa Rüegger von der Universität Genf und Felix Uhlmann von der Universität Zürich zu dem Schluss, dass Dittlis Recht auf Anhörung und sogar ihre Menschenwürde verletzt worden seien.Konkret geht es um die Erstellung eines Untersuchungsberichts zu Dittlis Amtsführung. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hatte im April bestätigt, dass Dittli mit Jean-Claude Mathey, dem ehemaligen Präsidenten der Kommission für ländlichen Grundbesitz, eine vertrauliche Vereinbarung geschlossen habe.Laut dem Meylan-Bericht hatte Dittli Mathey einen Auftrag in der Höhe von 10 000 Franken aus öffentlichen Mitteln gegeben. Im Gegenzug nahm Mathey eine Strafanzeige gegen Dittli zurück. Nach Angaben von Alt-Richter Meylan informierte Dittli die Gesamtregierung nicht über die Vereinbarung. Zudem bezeichnete Meylan das Honorar für den Auftrag als «unverhältnismässig».Der Staatsrat warf Dittli nach Veröffentlichung des Meylan-Berichts vor, sie habe gelogen. Das Vertrauensverhältnis zu Dittli sei «erschüttert und schwierig wiederherzustellen». Das Kantonsparlament forderte Dittli im April in einer nichtbindenden Resolution zum Rücktritt auf. Ausserdem eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen die Mitte-Politikerin.«Schwerwiegende Verstösse»Das am Freitag veröffentlichte Rechtsgutachten kritisiert sowohl den Alt-Richter Meylan als auch die Regierung. «Die Art und Weise, wie der Staatsrat den Meylan-Bericht veröffentlicht und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, hat Dittlis Recht auf Anhörung nicht ausreichend Rechnung getragen.»Weiter heisst es in dem Gutachten, die Tatsache, dass Dittli den Meylan-Bericht vor der Veröffentlichung nicht einsehen, ergänzen und auch keine Korrekturen daran vornehmen konnte, stelle eine Verletzung ihrer Würde dar. Angesichts der Folgen – wie der Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft – handle es sich um schwerwiegende Verstösse, schreiben die beiden Jus-Professoren.Den Inhalt des Meylan-Berichts stellt Dittli nicht infrage. Doch aufgrund des neuen Rechtsgutachtens fordert sie, dass der Bericht sowie die entsprechende Medienmitteilung von der Website des Kantons Waadt entfernt werden.Nach Dittlis Meinung muss die Verwendung des Meylan-Berichts sowohl auf administrativer Ebene als auch im Rahmen des Strafverfahrens infrage gestellt werden. Aufgrund des Gutachtens könnte sie Schadenersatz wegen immateriellen Schadens geltend machen, erklärte sie vor den Medien weiter. Sie wolle jedoch darauf verzichten, da sie eine friedliche Beilegung des Streits wünsche.Staatsrat bestreitet VorwürfeDie Kantonsregierung widersprach Dittli am Freitag umgehend in einer Medienmitteilung. Gestützt auf ein internes juristisches Gutachten erklärte der Staatsrat, Dittli habe sich in den verschiedenen Phasen der Ausarbeitung und Veröffentlichung des Meylan-Berichts mehrfach äussern können.Die Regierung verwies auf Dittlis Aussagen gegenüber Meylan, auf Beratungen im Staatsrat sowie auf die persönliche Erklärung, welche der Staatsrat im April an die Medien schickte. Der Staatsrat lehnt es daher ab, den Meylan-Bericht wie von Dittli gefordert zurückzuziehen.Reaktionen aus den Parteien kamen insbesondere von der FDP, die drei der sieben Staatsräte stellt und mit Dittli eigentlich die bürgerliche Regierungsmehrheit bildet. Die Präsidentin der FDP Waadt, Florence Bettschart-Narbel, kritisierte in einer schriftlichen Erklärung, Dittlis Kommunikation konzentriere sich seit Monaten auf ihre persönliche Situation und nicht auf ihre Projekte für den Kanton.«Wieder einmal erleben wir einen eklatanten Widerspruch zwischen Frau Dittlis Aufrufen zur Ruhe und ihrem Handeln», heisst es in der Erklärung weiter. «Mit jeder öffentlichen Äusserung schürt sie die Kontroverse neu, anstatt zu einer ruhigen und kollegialen Arbeitsweise des Staatsrats beizutragen.»«Keine Sitcom verlangt»Für Marc-Olivier Buffat, den Vorgänger Bettschart-Narbels als Präsident der FDP Waadt, ist längst das Ende der Fahnenstange erreicht. Er verwies auf Anfrage auf die Erkenntnisse des Meylan-Berichts und dreier weiterer Untersuchungen, alle im Zusammenhang mit der Dittli-Affäre. «Offensichtlich hat Frau Dittli eine andere Sicht auf die belegten Fakten als die Autoren dieser Untersuchungsberichte, die Mehrheit im Grossen Rat und ihre Kollegen im Staatsrat.» Unter diesen Umständen sei es für die Regierung schwierig, als Kollegium zu funktionieren und ein Minimum an Konsens zu leben.Buffats Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil er es nach eigenen Angaben war, der Dittli 2022 für eine Kandidatur angefragt hatte, im Rahmen der «Waadtländer Allianz» aus FDP, SVP und Mitte. Nun sagt Buffat über die seit eineinhalb Jahren andauernde Dittli-Affäre: Die Waadtländer forderten ein Minimum an Respekt des Wählerwillens und der Institutionen. «Die Wähler wollen sicherlich keine Sitcom im Staatsrat sehen.»Der neu entflammte Streit zwischen Dittli und Staatsrat kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Bis zum 11. August soll Dittli sich nach dem Willen der kantonalen Mitte-Partei äussern, ob sie im Februar erneut für den Staatsrat kandidieren will oder nicht. Nach NZZ-Informationen könnte Dittli diesen Entscheid bis Ende Monat hinauszögern. Auf eine entsprechende Frage an der Medienkonferenz am Freitag antwortete sie ausweichend.Zwei StrafuntersuchungenDie Staatsanwaltschaft hatte vor der Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Meylan-Bericht bereits im Herbst ein erstes Verfahren gegen Dittli wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eröffnet. Die ehemalige Finanzdirektorin hatte im Rahmen des Steuerrabatts für Wohlhabende von Untergebenen verlangt, rechtskräftige Veranlagungen aufzuheben oder aufheben zu lassen. Ein Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses hingegen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt.