Zweite Strafuntersuchung gegen Valérie Dittli – es geht um ein Honorar von 10 000 FrankenDie Waadtländer Mitte-Staatsrätin ist erneut im Visier der Justiz. Noch ist offen, um welche Verdachtsmomente es sich handelt – Korruption ist es offenbar nicht.Annegret Mathari, Genf19.06.2026, 12.33 Uhr3 LeseminutenBereits die zweite Strafuntersuchung: Die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli.Cyril Zingaro / KeystoneDie Waadtländer Staatsanwaltschaft wird eine zweite Strafuntersuchung gegen die Staatsrätin Valérie Dittli eröffnen. Es geht um eine Vereinbarung zwischen der Mitte-Politikerin mit Jean-Claude Mathey, dem früheren Präsidenten der Kommission für ländlichen Grundbesitz. Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder teilte am vergangenen Donnerstag mit, er habe beschlossen, die Sachverhalte zu untersuchen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Hintergrund ist ein Bericht, den der frühere Waadtländer Kantonsrichter Jean-François Meylan im Auftrag des Staatsrats Ende April vorgelegt hatte. Er erwähnte darin zwei Aufträge, die Dittli an Mathey vergeben hatte. Dieser habe die Aufträge erhalten, nachdem er eine Strafanzeige gegen Dittli zurückgezogen habe.Laut dem Bericht von Meylan war Ende 2024 eine Vereinbarung zwischen Mathey und Dittli unterzeichnet worden, die unter anderem die Rücknahme der Strafanzeige enthielt. Die Vereinbarung sah zudem ein Honorar von 10 000 Franken aus öffentlichen Mitteln für Mathey vor. Dafür verpflichtete er sich, innert sechs Monaten eine Bestandesaufnahme über die Kommission für ländlichen Grundbesitz zu verfassen, um den Übergang für seinen Nachfolger sicherzustellen. Meylan bezeichnete die Vergütung von 10 000 Franken im Verhältnis zu der erbrachten Leistung als «unverhältnismässig».Verdacht auf StraftatDer Staatsrat hatte Kaltenrieder das Dossier Ende April zur Prüfung übergeben. Nach Prüfung dieser Unterlagen sei er zu dem Schluss gekommen, dass der Verdacht auf eine Straftat nicht ausgeschlossen werden könne und eine Strafuntersuchung zur Klärung des Sachverhalts notwendig sei, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit.Der Generalstaatsanwalt darf ein Mitglied des Staatsrats nur vorladen, wenn der Grosse Rat ihm die Genehmigung dazu erteilt. Daher ersuchte Kaltenrieder am 11. Mai das Büro des Grossen Rates um Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen die Vorsteherin des Landwirtschaftsdepartements.Der Grosse Rat habe Dittli konsultiert und Kaltenrieder am Donnerstag grünes Licht gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Dieser werde demnächst eine Strafuntersuchung einleiten. Offen ist zurzeit, um welche Anklagepunkte es sich handelt. Als Meylan seinen Bericht vorlegte, wurde Korruption ausgeschlossen.Offene Fragen zur KandidaturDittli erklärte in einer persönlichen Mitteilung, sie nehme diese Entscheidung zur Kenntnis, mit der sie gerechnet habe. Sie freue sich, dass das Vorgehen es ermögliche, den Sachverhalt umfassend und objektiv unter Wahrung des Rechts auf Anhörung aufzuklären und die offenbar noch bestehenden Zweifel endgültig auszuräumen.Es handelt sich um die zweite Strafuntersuchung gegen Dittli. Die Staatsanwaltschaft hatte im letzten Herbst eine erste Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs gegen sie eingeleitet. Die frühere Finanzdirektorin soll im Rahmen des Steuerrabatts für Wohlhabende verlangt haben, rechtskräftige Veranlagungen aufzuheben. Ein Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses hatte die Staatsanwaltschaft hingegen eingestellt.Unterdessen sagte der neue Präsident der Mitte-Partei Waadt, Giancarlo Sergi, dem Lokalradio LFM, der Entscheid, ob Dittli im Februar 2027 erneut für den Staatsrat kandidiere, liege bei ihr. Sie und die Partei würden Ende August oder Anfang September darüber beschliessen. Auf einen Artikel des «Blick» angesprochen, wonach Dittli das inoffizielle Vertrauen des Mitte-Präsidenten Philippe Matthias Bregy habe und die Mitte Schweiz sie im Herbst 2027 als Kandidatin für den Nationalrat aufstellen könnte, sagte Sergi, es gehe zunächst darum, dass im Februar möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten der Mitte in den Waadtländer Grossen Rat gewählt würden. Er habe Bregy kürzlich getroffen. Eine Kandidatur von Dittli für den Nationalrat sei dabei nicht Thema gewesen.
Zweite Strafuntersuchung gegen Dittli: Verdacht auf überrissenes Honorar
Die Waadtländer Mitte-Staatsrätin ist erneut im Visier der Justiz. Noch ist offen, um welche Verdachtsmomente es sich handelt – Korruption ist es offenbar nicht.
Zweite Strafuntersuchung gegen Staatsrätin Dittli: 10.000 Franken an Mathey nach Anzeige-Rückzug, Betrag als unverhältnismässig eingestuft. Zeigt Governance-Schwächen im öffentlichen Sektor — relevant für Tech-Leader, die Compliance-Frameworks und Procurement-Risiko in gov-Kontexten evaluieren.






