Steueraffäre in der Waadt: Parlament will Zivilklage gegen Pascal Broulis prüfenWer ist verantwortlich für die jahrelang zu geringe Besteuerung von Reichen? Das will der Waadtländer Grosse Rat in einem beispiellosen Schritt in Erfahrung bringen.Annegret Mathari, Genf10.06.2026, 18.23 Uhr3 LeseminutenDer frühere Waadtländer Finanzvorsteher und heutige FDP-Ständerat Pascal Broulis steht im Fokus der Steueraffäre.Gaëtan Bally / KeystoneIn der Affäre um die rechtswidrige Anwendung des Steuerrabatts für Reiche will das Waadtländer Kantonsparlament die Verantwortlichkeiten prüfen. Die Mitglieder des Grossen Rats haben am Dienstag eine Motion gutgeheissen, welche die Einsetzung einer entsprechenden Sonderkommission verlangt. Diese soll prüfen, ob ein Zivilverfahren gerechtfertigt ist, um von früheren oder gegenwärtigen Mitgliedern des Staatsrats Schadenersatz zu fordern.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Waadtländer Steuerverwaltung hat jahrelang wohlhabende Steuerzahler verschont. So gewährten die Behörden von 2009 bis 2021 viel mehr Personen einen Steuerrabatt, als tatsächlich einen Anspruch darauf hatten. Vergangene Woche informierte die Steuerdirektion, dass dadurch ein hypothetischer Verlust für die Staatskasse von gut 200 Millionen Franken entstanden sei. Der heutige FDP-Ständerat Pascal Broulis war in jenen Jahren Finanzvorsteher des Kantons Waadt.Der Rechenfehler beim Steuerrabatt war bereits 2011 und dann erneut 2015 bei der Waadtländer Steuerverwaltung festgestellt worden. Broulis erklärte, er sei erst 2019 davon in Kenntnis gesetzt worden. Laut einer Untersuchung der Zeitung «Le Temps» soll er bereits 2015 bei einer Sitzung darüber informiert worden sein.Sonderkommission soll mögliche Zivilklage prüfenDie Motionärin Ariane Morin (Grüne) begründete ihren Vorstoss damit, dass nichts zu unternehmen angesichts der derzeitigen Budgetlage unangebracht und für die Bevölkerung, die nie in den Genuss von Steuererleichterungen gekommen sei, unverständlich sei.Die Grossrätin betonte auch, dass ihre Motion kein Verfahren einleite, sondern der Schaffung einer Kommission diene. Diese solle klären, ob eine Zivilklage gerechtfertigt sei, um von früheren oder derzeitigen Mitgliedern des Staatsrats Schadenersatz zu fordern. Die Arbeit der Kommission solle ohne Hass, ohne Angst und ohne Vorurteile erfolgen, sagte Morin. Die Motion wurde mit 74 Ja-Stimmen bei 39 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen. Pascal Broulis wird in dem Dokument nicht erwähnt.Das Vorgehen ist beispiellos. Der entsprechende Artikel des Waadtländer Gesetzes von 1961 über die Haftung des Staates, der Gemeinden und ihrer Mitarbeitenden wurde bisher noch nie angewendet. Laut ihm kann ausschliesslich der Grosse Rat darüber entscheiden, gegen ein Regierungsmitglied eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen.Auch Staatsratspräsidenten in der KritikWährend die linken Grossräte einen «legitimen Anspruch auf Transparenz» betonten, kritisierten die Bürgerlichen, das Vorgehen der Motion sei weitaus mehr politischer als rechtlicher Natur. Sie forderten, das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten.Manche Grossräte der FDP und der SVP sprachen sich für eine umfassendere Klärung der Verantwortlichkeiten aus, die sich nicht nur auf den damaligen Finanzminister Broulis konzentrieren sollte, sondern auch auf die Präsidien in jenem Zeitraum. Denn die Staatsratspräsidenten unterzeichnen die Gesetze. Im aktuellen Fall betrifft das die Sozialdemokraten Pierre-Yves Maillard und Nuria Gorrite.Dass die FDP den Verlust von gut 200 Millionen Franken verharmloste, stösst aber auch in den eigenen Reihen auf Kritik. So sagte der ehemalige FDP-Staatsrat Claude Ruey vergangene Woche im Westschweizer Radio RTS, er sei ebenso überrascht wie frühere oder gegenwärtige Parteiführer über ein FDP-Communiqué, in dem dazu aufgerufen werde, «die Kontroversen hinter sich zu lassen, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren».Passend zum Artikel