Die Gerichtsspitze wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe dem amourösen Treiben einfach zugeschaut. Ihr eigenes Verhalten will sie nicht untersuchen lassen.15.05.2026, 16.49 Uhr3 LeseminutenJede Liebesbeziehung unter Bundesrichtern ist unstatthaft.Annick Ramp / NZZSeit die «Weltwoche» vor zwei Wochen die Liebesbeziehung zwischen einem Bundesrichter und einer Bundesrichterin enthüllt hat, herrscht in Lausanne Krisenstimmung. Die Angelegenheit ist für das höchste Gericht sehr unangenehm. Zum einen wirft sie ein schiefes Licht auf die Justiz und die Integrität des Personals. Zum andern weckt sie Zweifel daran, dass die Gerichtsspitze ihre Verantwortung so wahrnimmt, wie sie müsste.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dass Beatrice van de Graaf (SVP) und Yves Donzallaz (parteilos) ein Verhältnis hatten, wie die «Weltwoche» berichtete, ist nicht bestritten – dies, obschon das Gesetz keine Liebespaare am Bundesgericht will. Zuerst versuchte man in Lausanne, die peinliche Sache mit Halbwahrheiten kommunikativ herunterzuspielen, was nicht gelang. Ein paar Tage später kündigte das Bundesgericht an, man werde zwei externe Experten einsetzen – einen ehemaligen Waadtländer Gerichtspräsidenten und eine Rechtsprofessorin aus Genf –, welche die Affäre untersuchen sollen.Jede Liebesbeziehung ist unstatthaftDiesen Mittwoch führte das Gericht eine ausserordentliche Plenarsitzung durch, um die Sache zu besprechen. Dabei wurde offiziell geklärt, was vorher schon klar war: Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen «grundsätzlich» gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht», wie es in einer Medienmitteilung vom Freitag heisst. Bundesrichter «sehen von jeglichen Verhaltensweisen ab, die das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie das Ansehen des Gerichts in Frage stellen könnten». Die Unabhängigkeit wird auch «im Innenverhältnis zu ihren Kollegen und Kolleginnen gewahrt», heisst es weiter.Das Bundesgericht unterstreicht mit seiner Mitteilung, dass eine Liebesbeziehung am höchsten Gericht keine harmlose Privatsache ist. Richter müssen gegenüber ihren Kollegen unabhängig sein, und das geht nicht, wenn sie das Bett teilen. Ob sie beim Frühstück über ihre Fälle reden oder Berufliches und Privates strikt trennen, spielt dabei keine Rolle: Es genügt bereits der Anschein, dass ihre Unabhängigkeit aufgrund amouröser Verbandelungen gefährdet sein könnte. Über das weitere Vorgehen im Fall van de Graaf und Donzallaz will das Gericht entscheiden, wenn der Expertenbericht vorliegt. Dieser ist für Ende Juni angekündigt.Unter den acht Abteilungen wird die Schwere der unstatthaften Liebesaffäre offenkundig unterschiedlich beurteilt. So darf die 55-jährige Beatrice van de Graaf vorläufig nicht mehr als Richterin tätig sein, im Unterschied zum 64-jährigen Yves Donzallaz.Auf Anfrage teilt das Bundesgericht mit: «Es ist richtig, dass Frau Bundesrichterin van de Graaf in der Zweiten strafrechtlichen Abteilung anders als Herr Bundesrichter Donzallaz in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung derzeit nicht eingesetzt wird. Die Situation wird von den Präsidien der jeweiligen Abteilung unterschiedlich beurteilt. Zwischen den betroffenen Präsidien sind diesbezüglich Koordinationsgespräche im Gang.» Dass Donzallaz während der laufenden Untersuchung weiterhin als Richter eingesetzt wird, während für van de Graaf andere Regeln gelten, ist nach aussen schwer vermittelbar.In den letzten Tagen häufte sich auch die Kritik an den Leitungsorganen, und nicht nur, was die Kommunikation angeht. Das amouröse Verhältnis sei ein offenes Geheimnis gewesen und Gesprächsthema am Gericht, heisst es. Deutliche Worte findet der frühere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer: Sogar er als Pensionierter habe von der Affäre gewusst. Die Gerichtsleitung hätte intervenieren und das Gespräch mit den beiden suchen müssen. Doch stattdessen habe sie dem Treiben einfach zugeschaut, nichts unternommen und damit ihre Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt.In Lausanne weist man diese Kritik zurück. Laut Bundesgerichtspräsident François Chaix war die Verwaltungskommission nicht informiert und habe keine Beobachtungen gemacht oder Mitteilungen erhalten, die auf die Affäre hingedeutet hätten. Die Gerichtsspitze sieht auch keinen Anlass, das eigene Verhalten durchleuchten zu lassen. So gehört es nicht zum Auftrag der externen Experten, abzuklären, ob die Leitung auf das pflichtwidrige Verhalten von Donzallaz und van de Graaf angemessen reagiert hat oder ob es Versäumnisse gab.Recherche von Christoph MörgeliEine offene Frage ist, ob und wann sich die Politik einschaltet. Das Bundesgericht untersteht der Oberaufsicht des Parlaments. Eigentlich wäre zu erwarten, dass sich die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments der Vorgänge in Lausanne annehmen. Ob es dazu kommen wird, ist ungewiss.Dabei könnte mit hineinspielen, wer die Sache ins Rollen gebracht hat: der «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli, furchtloser Rechercheur, früher der härteste Politstratege der Schweiz, der sich als SVP-Nationalrat in Bern viele Gegner gemacht hat. Es ist nicht auszuschliessen, dass vielen Politikern der Überbringer der Botschaft nicht gefällt und sie deshalb versucht sein werden, die Sache herunterzuspielen.Passend zum Artikel