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ie Verleumdungskampagnen gegen die Staatsrechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf hatten am Freitag, 11. Juli, ihren Höhepunkt erreicht: Die Abstimmungen im Bundestag über die schon nominierten drei Verfassungsrichter wurden ihretwegen abgesetzt. Wenige Tage später, am Dienstag, 15. Juli, wurde folgendes Urteil verkündet: Die Täter, die den Frevel ins Werk gesetzt hatten, sind für schuldig befunden worden; das Gericht schickte sie für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. In der Begründung legte die Richterin den Tätern ihre Entschlossenheit zur Last, sie betonte die sozialen und die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Tat und sprach von einem Schaden, der niemals wieder vollständig gutgemacht werden könne; sie hielt den Tätern vor, dass bei ihnen von Reue und Einsicht keine Spur zu erkennen sei. Das strenge Urteil solle deshalb auch ein abschreckendes Signal sein.








