as Scheitern der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin ist zum einen ein Fall eklatanten politischen Missmanagements. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Wahl im Plenum des Bundestages abgesetzt wurde, obwohl der Wahlausschuss sie mit der erforderlichen Mehrheit empfohlen hatte. Ursache war die Unfähigkeit der Unionsfraktionsführung, die dort herrschende Stimmung zu erkennen. Die Folgen sind verheerend: eine in Teilen ehrabschneidende Kampagne gegen die Kandidatin, Beschädigung der Vertrauensbasis in der Regierungskoalition, hektische, aber nicht hilfreiche Forderungen nach Sondersitzungen des Parlaments.
Richterwahl: Zu links? Zu konservativ? Das darf so nicht weitergehen
Streit wegen Bundesverfassungsgericht: Wenn die Parteien nur noch ängstlich auf die eigenen Interessen schauen, wird die Politik handlungsunfähig.






