28.05.2026, 13.47 Uhr1 LeseminutenDer Schweizer Presserat hat sich mit zwei Beschwerden gegen Artikel der «Neuen Zürcher Zeitung» befasst und diese jeweils teilweise gutgeheissen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die erste Stellungnahme (13/2026) betrifft den am 24. Dezember 2024 erschienenen Beitrag «Judenhass, Schwurbler und Esoteriker: Evangelische Gemeinden auf Abwegen». Der Presserat stellte hier eine Verletzung der Anhörungspflicht fest, da der Autor schwere Vorwürfe gegen einen Gemeindepfarrer und einen Gastautor erhob, ohne diese direkt mit den Anschuldigungen zu konfrontieren und anzuhören. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, wonach auch die Wahrheitspflicht verletzt worden sei, wurde vom Presserat hingegen abgewiesen.Im zweiten Fall (Stellungnahme 12/2026) ging es um den Artikel «Elon Musk preist die AfD nach dem Anschlag von Magdeburg als einzige Hoffnung» vom 22. Dezember 2024. Hier rügte der Presserat eine Verletzung der Wahrheitspflicht, da ein argumentativer Exkurs zu einem Vergewaltigungsfall in Hamburg mehrere faktische Fehler enthielt, darunter die gravierende Falschaussage, das Opfer habe wegen Beleidigung ins Gefängnis gemusst. Zugleich hielt das Gremium jedoch fest, dass die NZZ ihre Berichtigungspflicht vollumfänglich erfüllt hat. Die Redaktion hatte den gravierendsten Fehler nach einem Leserhinweis umgehend behoben und später alle verbleibenden inhaltlichen Unschärfen mit einem transparenten Korrekturhinweis richtiggestellt.