GastkommentarRaphael GoltaDas Zuhause der Leute schützen und Veränderung ermöglichenDie kantonale Wohnschutzinitiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt, biete eine pragmatische und praxisnahe Lösung an, schreibt der Zürcher Stadtpräsident Raphael Golta.08.06.2026, 05.15 Uhr3 LeseminutenIn Neubauten und sanierten Wohnungen lassen sich deutlich höhere Mieten verlangen.Annick Ramp / NZZDie Debatte in der Wohnpolitik kann manchmal den Eindruck erwecken, es gebe nur «alles oder nichts». Es wird suggeriert, dass wir uns entscheiden müssen zwischen «Bauen, Bauen, Bauen!» und dem Verzicht auf Verdichtung, Erneuerung und Sanierung.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die kantonale «Wohnschutz-Initiative», über die wir am 14. Juni 2026 abstimmen, macht diesen Fehler nicht. Sie nimmt nüchtern eines der grossen Probleme in den Blick und bietet eine pragmatische und praxisnahe Lösung an. Die Volksinitiative schützt das Zuhause der Leute. Und gleichzeitig ermöglicht sie, die notwendige Veränderung – nämlich mehr Wohnungen im bereits bebauten Gebiet zu erstellen – gerecht zu gestalten.Prozess des Verlusts und der VerdrängungSeit 2015 wurden allein in der Stadt Zürich über 30 000 neue Mietwohnungen geschaffen – und gleichzeitig gingen über 10 000 Wohnungen verloren. Rund 5000 Haushalte in der Stadt Zürich mussten seit 2020 ihre Wohnung verlassen, weil sie abgebrochen wurde.Das ist die Realität: Der Wohnungsbau in Zeiten der Innenentwicklung ist weit weg vom frisch-fröhlichen Bauen auf der grünen Wiese. Wenn die Politik nicht handelt, ist er auch ein Prozess des Verlusts und der Verdrängung. Durch das weit verbreitete marktfromme Vertrauen in die Immobilienwirtschaft verloren in den letzten Jahren zu viele Leute ihr Zuhause.Beispiele gibt es genug, nicht nur in der Stadt Zürich, sondern auch in Langnau, Dietikon und in vielen anderen Gemeinden im Kanton Zürich. Was passiert, ist schnell erklärt: Wer lange in derselben Wohnung lebt, ist vor übermässigen Mietzinserhöhungen geschützt – das Mietrecht erlaubt es nicht, im laufenden Mietverhältnis ohne triftige Gründe zu erhöhen.Werden Wohngebäude abgerissen oder umfassend saniert, liegt der Fall anders. In Neubauten und sanierten Wohnungen lassen sich deutlich höhere Mieten verlangen, oft werden sie für bisherige Bewohner unerschwinglich. Die Erneuerung des Wohnbestands führt zu einer Neuzusammensetzung der Bewohnerschaft: Wenigverdienende ziehen aus, Gutverdienende ziehen ein.Das ist kein verteufelter «Mietendeckel», das ist keine Ideologie – das sind notwendige Instrumente, um das öffentliche Interesse an bezahlbarem Wohnraum und einem Zuhause durchzusetzen.Die Erstellung von neuem Wohnraum im Bestand schafft so zwar mehr (teure) Wohnungen, aber führt zum Verlust von erschwinglichen Wohnungen. Wer diesen Mechanismus, ohne gegenzusteuern, laufen lässt, opfert für die notwendige Veränderung das Zuhause von Leuten mit mittleren und tiefen Einkommen.Derzeit sind die Zürcher Gemeinden rechtlich so gebunden, dass sie keine wirksamen, lokal passenden Instrumente einsetzen können, um die Entwicklung zu steuern. Dabei wissen die Gemeinden am besten, was ihre Bewohnerschaft braucht.Lösungen mit AugenmassDie Wohnschutzinitiative bietet hier eine einfache, auf die einzelnen Gemeinden zugeschnittene Lösung. Sie gibt den Gemeinden das Recht, mit Augenmass zu gestalten: zeitlich begrenzte Mietzinsauflagen bei Umbauten und Bewilligungspflicht für Abbrüche. Das ist kein verteufelter «Mietendeckel», das ist keine Ideologie – das sind notwendige Instrumente, um das öffentliche Interesse an bezahlbarem Wohnraum und einem Zuhause durchzusetzen. Und jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob und wie sie diese Instrumente einsetzen möchte oder nicht.Die Initiative ist der richtige Schritt. Sie folgt nicht einer «Alles oder nichts»-Logik. Denn die Erneuerung des Wohnungsbestands verliert an gesellschaftlicher Unterstützung, wenn sie nicht sozial gerecht und ökologisch gestaltet wird. Deshalb empfehle ich mit Überzeugung ein Ja am 14. Juni zur kantonalen Wohnschutzinitiative.Raphael Golta ist seit 2014 Mitglied des Zürcher Stadtrats und seit Juni 2026 Stadtpräsident von Zürich.Passend zum Artikel
Raphael Golta: «Ein Ja zum Wohnschutz ist ein Ja zu sozialem Ausgleich»
Die kantonale Wohnschutzinitiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt, biete eine pragmatische und praxisnahe Lösung an, schreibt der Zürcher Stadtpräsident Raphael Golta.










