Wie weiter bei der Wo-Wo-Wohnpolitik? In der Stadt Zürich kommt es zum Showdown an der UrneWohnschutz, mehr Wohneigentum, eine kantonale Wohnanstalt und die Frage, ob Reiche in preisgünstigen Wohnungen leben sollen: Darüber entscheidet Zürichs Stimmbevölkerung.14.06.2026, 11.28 Uhr2 LeseminutenDemonstration auf dem Zürcher Röntgenplatz gegen Wohnungsknappheit im Herbst 2025: Das Thema bewegt die Einwohner. Am Sonntag entscheiden sie.Michael Buholzer / KeystoneHeute entscheiden die Stimmberechtigten über eine Stadtzürcher und drei kantonale Wohnvorlagen. Die NZZ berichtet live.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.InhaltsverzeichnisWohnschutzinitiativeWohnungsinitiativeWohneigentumsinitiativeWer darf in preisgünstige Wohnungen einziehen?WohnschutzinitiativeDie wichtigste und wohl auch umstrittenste kantonale Vorlage ist die Wohnschutzinitiative – ein Begehren der linken Parteien und des Mieterverbands. Damit soll verhindert werden, dass Immobilienbesitzer ihren Mietern kündigen, die Liegenschaft sanieren und dann zu deutlich höheren Preisen neu vermieten. Gegner und Befürworter verweisen auf Genf und Basel-Stadt, die seit 1983 beziehungsweise 2022 ähnliche Gesetzgebungen haben.Der Initiative gegenüber steht ein Gegenvorschlag. Wird dieser angenommen, werden Eigentümer dazu verpflichtet, ihren Mietern im Falle einer Leerkündigung mindestens ein Jahr Vorlauf zu geben. Sind mehr als zwanzig Wohnungen betroffen, muss ein Kündigungskonzept erarbeitet werden.WohnungsinitiativeMit der Wohnungsinitiative der Grünen wollen die linken Parteien erreichen, dass der Kanton in das Immobiliengeschäft einsteigt. Die mit einem Startkapital von 500 Millionen Franken ausgestattete Wohnbaugesellschaft soll Wohnungen bauen, vermieten und verwalten sowie gemeinnützige Bauträger unterstützen.Der Gegenvorschlag der Bürgerlichen setzt bei den Rahmenbedingungen für Bauprojekte an. So sollen Kanton und Gemeinden verpflichtet werden, sich dafür einzusetzen, dass mehr gebaut wird – und dass mehr gemeinnütziger Wohnraum sowie selbstgenutztes Eigentum entsteht.WohneigentumsinitiativeDie dritte kantonale Initiative zum Thema Wohnen stammt vom Zürcher Hauseigentümerverband. Er verlangt in der Wohneigentumsinitiative, dass Kanton und Gemeinden den Bau von Wohneigentum ebenso fördern wie gemeinnützige Mietwohnungen.Wird beispielsweise einer Genossenschaft Land im Baurecht abgegeben, soll auf der Hälfte davon Wohneigentum erstellt und zu günstigen Konditionen verkauft werden. Die neuen Besitzer dürfen bei einem allfälligen Verkauf keinen Gewinn erzielen, wenn sie nicht mindestens 30 Jahre darin gewohnt haben.Wer darf in preisgünstige Wohnungen einziehen?In der Stadt Zürich entscheiden die Stimmberechtigten über die Mietbedingungen von preisgünstigen Wohnungen. Konkret geht es um Wohnungen, die private Bauherren gemäss dem Paragrafen 49b des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erstellen müssen, wenn sie beispielsweise durch eine Aufzonung mehr bauen können.Strittig ist bei den Mietbedingungen die Frage, inwiefern das Einkommen der Mieter eine Rolle spielen soll. Die SP wehrte sich lange dagegen, stimmte dann aber einer Kontrolle bei Mietbeginn zu. Die FDP hat das Referendum ergriffen. Sie will, dass die finanziellen Verhältnisse dauerhaften Limiten unterworfen sind.Passend zum Artikel