Nach der 10-Millionen-Abstimmung: Die Schweizer Wohnungspolitik im HärtetestDas Nein zur SVP-Initiative am 14. Juni zwingt die Politik zum Handeln. Doch Bauen ist bürokratisch, es gibt Einsprachen, und in vielen Städten drohen Stillstand und steigende Mieten. Das Rating zu den laufenden Massnahmen.22.06.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenWirtschafts- und Bevölkerungswachstum erfordern weiteren Wohnraum: Bauabsteckungen einer neuen Siedlung beim Letzipark in Zürich.Annick Ramp / NZZDas Dilemma der Schweizer Wohnungspolitik lässt sich an den Baustellen des Landes ablesen. Agglomerationsgemeinden wie Dübendorf, Bülach oder Renens westlich von Lausanne gelten als Paradebeispiele urbaner Verdichtung – doch sie sind die Ausnahme. Städte wie Bern oder St. Gallen verharren in Stagnation. In vielen Landgemeinden sind grössere Neubauten kaum denkbar: Rechtsunsicherheit und lokaler Widerstand lähmen die Entwicklung.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Was schafft tatsächlich mehr Wohnungen – und was ist reine Symbolpolitik? Die NZZ bewertet die wichtigsten Instrumente hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Wohnungsangebot – auf einer Skala von 1 bis 5.1. Der «Wohnbauexpress»: nationales Interesse vor DenkmalschutzReihenweise kippen Denkmal- und Ortsbildschutz wichtige Bauprojekte. Die Departemente der Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin wollen genau das ändern: Bauliche Verdichtungen sollen gesetzlich zum nationalen Interesse erklärt werden. Ähnlich wie bei wichtigen Projekten für erneuerbare Energien («Solarexpress») fordert der Bund beschleunigte Verfahren.Das hätte ohne Zweifel einen grossen Vorteil: Die Schaffung von Wohnraum in den Städten kommt gegen den Absolutheitsanspruch von Ortsbild- und Heimatschutz oft nicht an. Künftig hätte die sogenannte Innenentwicklung in den Städten zumindest gleich viel Gewicht.Die Rechtsgrundlagen sind allerdings sehr fraglich, zumal der Bund in die kantonale Hoheit eingreifen müsste. Solange die gesetzlichen Grundlagen unklar sind, dürfte der Vorstoss ins Leere laufen.Zeitrahmen: Allein für Vorabklärungen rechnet die Bundesverwaltung mit sechs bis zwölf Monaten.Wirksamkeit: kurzfristig ○○○○○ langfristig ●●●○○2. «Aktionsplan» des Bundes: Ohnmacht im FöderalismusdschungelDer von Bundesrat Guy Parmelin 2023 initiierte runde Tisch mündete in einen «Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit». «Aktionsplan» klingt nach Tatkraft, und der Bundesrat versprach, 30 Massnahmen «zügig» umzusetzen. Doch die Unterlagen des Bundes verpflichten im Grunde genommen niemanden zu irgendetwas.Diese Politik zeugt von der Ohnmacht des Bundes: Verdichtung, Zonenpläne und das Beschwerderecht liegen in der Kompetenz von Kantonen, Gemeinden und Gerichten – der Bund kann bestenfalls appellieren. So bleibt man bei Binsenwahrheiten stehen. Die jüngste Umfrage unter den Partnern des Aktionsplans förderte die Erkenntnis zutage, dass «die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt». Neuen Wohnraum schafft man jedoch nicht mit vagen Empfehlungen, sondern mit konkreten rechtlichen Weichenstellungen – und genau daran mangelt es.Als bescheidener Erfolg bleibt zu verbuchen, dass das Parlament im Sommer die Finanzierungshilfen für den gemeinnützigen Wohnungsbau bestätigt und teilweise aufgestockt hat.Zeitrahmen: Laut Bundesverwaltung sind über 80 Prozent der Massnahmen umgesetzt.Wirksamkeit: ●●○○○3. Revision des Lärmschutzes: Erleichterung für urbane LagenDie nach Jahren parlamentarischer Beratung durchgesetzte Reform galt geradezu als Befreiungsschlag.Bis zum 1. April 2026 waren de facto Zehntausende neuer Wohnungen wegen einer fragwürdigen Messmethode («Lüftungsfensterpraxis») blockiert. Von der Anpassung im Umweltrecht versprach man sich einen grossen Schub an städtischen Lagen – ohne einen einzigen Steuerfranken aufwenden zu müssen.Doch die neuen Vorgaben punkto Lärmschutz sind dermassen komplex und widersprüchlich, dass die ganze Vorlage weder die Behörden noch die Architekten weiterbringt. Der Zürcher Baujurist Niklaus Schoch sagt dazu: «Trotz relativ ausführlichen Erläuterungen des Bundes und Vollzugshilfen bleiben noch viele praxisrelevante Fragen ungeklärt.» Die erhoffte Wirkung ist – zumindest bis jetzt – ausgeblieben.Zeitrahmen: in Kraft seit 1. April 2026Wirksamkeit: kurzfristig ●○○○○ langfristig ●●●○○4. Kampf gegen missbräuchliche EinsprachenEin Grossteil der Verzögerungen entsteht durch Einsprachen, die weder sachlich begründet sind noch mit den eigentlichen Interessen des Einsprechers etwas zu tun haben. Der Bundesrat will diesem Missbrauch einen Riegel schieben. Private dürfen künftig nur noch Aspekte beanstanden, die ihre eigenen «schutzwürdigen Interessen» berühren.Wer «einfach so» über die Farbgebung eines Hauses nebenan streitet, um ein Projekt auszubremsen, hätte bei Umsetzung dieser Massnahme keine Handhabe mehr. Es wäre ein gezielter Schlag gegen reine Verhinderungstaktiken.Eine Lösung ist alles andere als einfach – zu komplex ist das Geflecht aus kantonalen Baubewilligungsverfahren, Verfahrensrechten und Rekursmöglichkeiten, das hier ineinandergreift.Zeitrahmen: Ende 2026 will der Bund eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten, bis zu einer Gesetzesänderung wird es aber noch Jahre dauern.Wirksamkeit: langfristig ●●●●○5. Raumplanungsgesetz: die Trägheit der GemeindenSeit 2014 schreibt das Raumplanungsgesetz (RPG 1) den Vorrang der Innen- vor der Aussenentwicklung vor. Kantone und Gemeinden sollen die bestehenden Bauzonen konsequenter nutzen, statt auf der grünen Wiese neue einzuzonen.In der Praxis hinkt die Umsetzung Jahre hinterher: Erst 43 Prozent der Gemeinden haben ihre Nutzungspläne angepasst, in ländlichen Regionen ist der Rückstand besonders gross. Aber auch viele Städte wie Zürich, Bern, Zug oder St. Gallen sind noch nicht so weit. «Offenbar gibt es kaum Anreize, mit der Verdichtung vorwärtszumachen», kritisiert der Ökonom Marco Salvi von der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse.Solange die Ortsplanungen in Revision sind, herrscht Rechtsunsicherheit – und die schreckt Investoren ab. Würden die Gemeinden aber ihre Hausaufgaben machen und klarer vorgeben, wo und wie Wohnraum geschaffen werden kann, wäre langfristig viel gewonnen.Zeitrahmen: vollständige Umsetzung frühestens 2030Wirksamkeit: langfristig ●●●○○6. Aktive Bodenpolitik: kostspielige SymptombekämpfungZürich zahlt regelmässig Höchstpreise auf dem freien Markt, um sich mit Immobilien einzudecken – mit einem stolzen Budget von 600 Millionen Franken im Jahr. Auch andere Städte wie Bern oder Lausanne kaufen Immobilien, um den Anteil gemeinnütziger Wohnungen zu erhöhen. Diese Bodenpolitik ist allerdings sehr kostspielig.Mit den 600 Millionen Franken könnte die öffentliche Hand grosszügige Mietzuschüsse beziehungsweise Ergänzungsleistungen für Zehntausende Haushalte leisten. Die Politik ist also sehr teuer und vor allem: Nur ganz wenige profitieren. Es wird aber kein einziger zusätzlicher Quadratmeter Wohnraum geschaffen.Zeitrahmen: laufende Umsetzung in Städten wie Zürich, Bern oder LausanneWirksamkeit: ●○○○○7. Lex Koller: Bürokratie statt WohnraumIm April legte der Bundesrat eine Revisionsvorlage zur Lex Koller vor – offenbar als indirekten Gegenvorschlag zur 10-Millionen-Initiative. Das Gesetz erschwert Personen im Ausland den Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt und soll nun verschärft werden. Die Vorlage sieht unter anderem vor, börsengehandelte Immobilienfonds und Immobilienaktien künftig ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen.Banken und Börsenhändler müssten bei jeder Transaktion in Sekundenschnelle klären, ob ein inländischer oder ein ausländischer Anleger beteiligt ist. Solche Kontrollmechanismen wären in der Praxis schlicht nicht umsetzbar. Schwerer wiegt jedoch ein anderer Einwand: Ein positiver Beitrag zur Wohnraumversorgung ist nicht einmal ansatzweise erkennbar.Zeitrahmen: Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Juli.Wirksamkeit: ○○○○○Politischer Aktionismus ist kontraproduktivDie Bilanz ist also gemischt – doch das bedeutet nicht, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt zwangsläufig weiter verschlechtert. Der Ökonom Marco Salvi sieht Potenzial: «Wir werden eine Reaktion auf die stärkere Nachfrage sehen.» Auch wenn sich diese vor allem an der Peripherie und nicht in den Städten zeigt – jeder Beitrag zählt. Investitionen in Infrastruktur und Verkehr verbessern die Erreichbarkeit und entlasten damit indirekt den Wohnungsmarkt; viele Agglomerationen wachsen dynamisch und sind an die Städte gut angebunden.Zahlreiche Probleme liegen ohnehin in Politik und Verwaltung begründet. Würden griffigere Vorgaben und klarere Fristen im Raumplanungsgesetz Abhilfe schaffen? Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, warnt vor blindem Aktionismus.Das bestehende Gesetz reiche völlig aus – man müsse es nur konsequent anwenden, anstatt es mit laufend neuen, oft unklaren Vorgaben zu überfrachten. Griffels Kritik ist eindeutig: «Die in hoher Kadenz aufeinanderfolgenden Gesetzesrevisionen im Bund und in den Kantonen sind ein Hauptgrund für die komplette Überforderung der Vollzugsbehörden.»Passend zum Artikel