KommentarBedenkliche Machtausweitung: Die Zürcher Wohnschutzinitiative macht den Mieterverband zur SchattenbehördeDas Volksbegehren geht weit über den Schutz vor Leerkündigungen hinaus. Es würde dem Mieterverband so viel Macht einräumen, dass er bei Sanierungsprojekten faktisch mit am Bewilligungstisch sässe.10.06.2026, 14.27 Uhr3 LeseminutenDie Zürcher Wohnschutzinitiativen schaffen ein neues Machtinstrument für die Mieterverband.Annick Ramp / NZZ«Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen»: Der Titel der Zürcher Wohnschutzinitiative ist clever gewählt. Wer möchte schon, dass Mieter leichtfertig aus ihren Wohnungen gedrängt werden? Und wer würde bestreiten, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Aber der Schutz vor Leerkündigungen und überrissenen Mieten ist nur ein Aspekt. Die Vorlage geht deutlich weiter: Sie lädt lokale Behörden dazu ein, den Wohnungsmarkt zu mikromanagen. Vor allem aber schafft sie ein neues Machtinstrument für den Mieterverband.Mikromanagement des WohnungsmarktsDie Initiative erlaubt es Gemeinden, eigene Vorschriften zum Wohnschutz zu erlassen, wenn der Leerwohnungsbestand unter 1,5 Prozent liegt. Momentan ist das praktisch im ganzen Kanton so. Nur in 13 von 160 Gemeinden liegt der Leerstand über dieser Grenze. Das Gros der Gemeinden dürfte neu Abbrüche, Umbauten und Renovationen mit einer Bewilligungspflicht erschweren. Sie könnten auch vorschreiben, wie stark die Mieten nach einer Sanierung steigen dürfen.Allein das wäre problematisch genug. Für investitionsbereite Hausbesitzer würde der Weg durch den Regulierungsdschungel noch beschwerlicher. Schon heute müssen sie sich bei grösseren Vorhaben mit Baurecht, Brandschutz, Energieauflagen, Lärmschutz, Finanzierung und dem Mietrecht befassen. Mit dem neuen Wohnschutzrecht würde die Komplexität von Sanierungen weiter steigen. Da jede Gemeinde ihre eigenen Regeln festlegen könnte, würde die Planung unberechenbar.Doch heikel ist vor allem ein anderer Punkt: Die Initiative räumt dem Mieterverband ein Rekursrecht ein. In Zukunft könnte der Verband nicht mehr nur einzelne Betroffene in Streitfällen mit Vermietern unterstützen. Er könnte auch auf eigene Faust Entscheide der Behörden anfechten. Und zwar nicht nur bei drohenden Auszügen, sondern auch bei Sanierungen, bei denen gar keine Leerkündigungen vorgesehen sind.Der Interessenverband erhielte dadurch ein bedenkliches Mass an zusätzlicher Macht. Er würde gewissermassen als zusätzliche Bewilligungsinstanz fungieren. Nicht formal, aber faktisch. Er könnte Projekte verzögern, bewilligte Mietzinse anfechten und Eigentümer unter Druck setzen. Er müsste am Ende nicht einmal siegen. Manchmal genügt es, mit einem Verfahren zu drohen.In Basel-Stadt zeigt der Mieterverband die MuskelnBasel-Stadt zeigt, dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist. Dort gelten seit 2022 ähnliche Wohnschutzregeln. Am Anfang waren die Vorgaben so streng, dass sich Sanierungen nicht mehr rechneten. Also wurde kaum mehr umgebaut. Laut dem Immobilienverband Svit brach die Wohnbautätigkeit um 80 Prozent ein.Im November 2025 machte der Kanton eine Regeländerung aus klimapolitischen Gründen. Seither sind zumindest bei energetischen Sanierungen wieder Mietzinsaufschläge möglich, die die Finanzierung solcher Projekte etwas realistischer machen: Bei umfassenden Sanierungen mit einer Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent dürfen 40 Prozent der Investitionen auf die Mieten überwälzt werden. Im ordentlichen Mietrecht liegt der anrechenbare Anteil bei 50 bis 70 Prozent.Einige Eigentümer nahmen daraufhin wieder Projekte in Angriff. Die Wohnschutzkommission bewilligte sie. In mehreren dieser Fälle waren keine Leerkündigungen vorgesehen. Trotzdem legte der Mieterverband Rekurs gegen die Entscheide der Kommission ein, insbesondere weil ihm die erlaubten Mietzinsaufschläge zu weit gingen.Das ist bemerkenswert: Eine Behörde prüft eine Sanierung und bewilligt sie samt Mietzinsanpassungen, und der Mieterverband geht gerichtlich dagegen vor.Die Sanierung wird dadurch zwar nicht verboten, und der Rekurs hat unter dem geänderten Basler Regime von 2025 auch keine aufschiebende Wirkung mehr. Theoretisch kann also weitergebaut werden. Für die Bauherrschaft bleibt jedoch eine Frage offen: Sind die bewilligten Mietzinserhöhungen am Ende wirklich gültig? Und wenn nicht: Ist das Projekt dann immer noch wirtschaftlich?Wer Hunderttausende von Franken in die Hand nimmt, dafür allenfalls auch seine Hypothek aufstocken muss, braucht Planungssicherheit. Darin liegt auch ein erhebliches Potenzial für Erpressung.Mieterverband will Berechtigung für RekurseDie Zürcher Vorlage sieht ausdrücklich vor, dass neben den betroffenen Mietern auch «gesamtkantonal tätige Verbände, die sich seit wenigstens zehn Jahren im Kanton statutengemäss dem Mieterschutz widmen», zum Rekurs und zur Beschwerde berechtigt sind.Ein weiterer Machtzuwachs der Mieterverbände wäre mit erheblichen Risiken verbunden. Natürlich ist ein Schutz vor rücksichtslosen Leerkündigungen notwendig. Der Gegenvorschlag zur Initiative legt den Fokus darauf. Aber die Initiative geht weit über dieses Ziel hinaus. Zürich könnte am Ende das erleben, was in Basel bereits Realität ist: weniger Sanierungen, mehr Verfahren und einen Mieterverband, der bei Bauprojekten praktisch mit am Bewilligungstisch sitzt.Passend zum Artikel
Zürcher Wohnschutzinitiative: Warum der Mieterverband plötzlich sehr viel Macht bekäme
Das Volksbegehren geht weit über den Schutz vor Leerkündigungen hinaus. Es würde dem Mieterverband so viel Macht einräumen, dass er bei Sanierungsprojekten faktisch mit am Bewilligungstisch sässe.







