Der Europäische Gerichtshof hat Kürzungen von Asylleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. Auch abgelehnte Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, haben Anspruch auf Leistungen. Von Klaus Hempel.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Europäischer Gerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig“.

Bett, Brot und Seife - aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte…