EuGH-Urteil zu Asylbewerberleistungen: Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen verstoßen gegen EU-Recht

Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Quelle: DIE ZEIT,

dpa,

Aktualisiert am 4. Juni 2026, 11:49 Uhr