Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Europäischer Gerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig“.

Bett, Brot und Seife - aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte…