Stand: 04.06.2026 • 11:31 Uhr

Auch abgelehnten Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, muss in Deutschland ein "angemessener Lebensstandard" ermöglicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auch Geldleistungen, etwa für Fahrkarten oder Kommunikationsmittel, seien notwendig, um einem Asylbewerber ein Minimum an Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen "angemessenen Lebensstandard" gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.

Abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan hatte geklagt