Auch abgelehnten Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, muss in Deutschland ein "angemessener Lebensstandard" ermöglicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Europäischer Gerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig“.

Bett, Brot und Seife - aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte…