Quelle: dpa
4. Juni 2026, 10:46 Uhr
Der Europäische Gerichtshof hat sich zu den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für Asylbewerber geäußert. (Symbolbild)
© Patrick Pleul/dpa
Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen «angemessenen Lebensstandard» gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.











