Der Europäische Gerichtshof hat Deutschlands Kürzungen für Asylbewerber gerügt. Der Fall offenbart ein grundsätzliches ProblemDas Gericht urteilte, Deutschland müsse auch abgelehnte Asylbewerber mit Leistungen versorgen. Der Entscheid könnte Folgen haben für die Reform des europäischen Asylsystems.Eric Matt, Berlin05.06.2026, 16.40 Uhr4 LeseminutenDer Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.ImagoDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das den migrationspolitischen Spielraum von Deutschlands Bundesregierung einschränken dürfte. Gemäss dem Entscheid ist es in bestimmten Fällen unzulässig, Sozialleistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber zu kürzen. Die Richter urteilten, dass EU-Mitgliedstaaten auch abgelehnten Asylbewerbern einen «angemessenen Lebensstandard» garantieren müssten. Leistungen wie etwa Kleidung oder Haushaltsprodukte dürften demzufolge nicht gestrichen werden, urteilte der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Entscheid ist insbesondere deshalb relevant, weil das deutsche Gesetz, auf dem das Urteil basiert, am 12. Juni von der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) abgelöst wird. Diese Reform sieht explizit Kürzungen für abgelehnte Asylbewerber vor.Dobrindt sagt, das Urteil habe eine «sehr beschränkte Wirkung»Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der vor etwa fünf Jahren in Deutschland einen Asylantrag stellte. Zuvor hatte er jedoch im EU-Mitgliedsland Rumänien bereits Asyl beantragt. Nach den Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung ist deshalb Rumänien für sein Asylverfahren zuständig. Der Landkreis kürzte ihm daher Leistungen nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.Das deutsche Gesetz sagt: Wenn ein anderer EU-Staat laut der Dublin-Regelung für das Asylverfahren zuständig ist, darf man Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber kürzen. Dazu gehören etwa Kleidung oder Geldleistungen. Nicht gekürzt werden dürfen Leistungen wie Essen, eine beheizte Unterkunft oder die Gesundheitsversorgung.Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag eine Kürzung jedoch für rechtswidrig erklärt. Das Gericht urteilte: «Die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergebenden Verpflichtungen des Mitgliedstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller wohnt, endeten erst mit der tatsächlichen Überstellung in den ersuchten Mitgliedstaat.»Im politischen Berlin gehen die Meinungen über das Urteil des Gerichtshofes auseinander. Der christlichsoziale Innenminister Alexander Dobrindt versuchte, den Entscheid herunterzuspielen. Er sagte am Donnerstag, das Urteil betone «ausdrücklich, dass Leistungskürzungen nicht ausgeschlossen sind». Mit der Geas-Reform gebe es eine «komplett neue Rechtslage», das Urteil habe daher nur eine «sehr beschränkte Wirkung».Clara Bünger sitzt für die Linken-Fraktion im Bundestag.DTS-Nachrichtenagentur/ImagoClara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken, sieht das anders. Sie sagte der NZZ, der Entscheid sei eine wichtige Korrektur zur Politik der deutschen Bundesregierung. «Das Urteil zeigt, dass auch eine restriktive Migrationspolitik menschenrechtliche Vorgaben einhalten muss.» Bünger sagte, es sei von «unschätzbar hohem Wert», dass es unabhängige Gerichte gebe, die der Exekutive aufzeigten, «dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist».CDU-Politiker kritisiert das UrteilImmer wieder wird an der Rolle der Judikative, die die Politik zurückpfeift, jedoch auch Kritik laut. Etwa, dass der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen überschreite und in Angelegenheiten entscheide, in denen er überhaupt nicht zuständig sei. In der Juristenfachsprache heisst das «ultra vires» – «jenseits der Befugnisse». Im Jahr 2020 hatte das deutsche Verfassungsgericht erstmals ein Vorgehen des Europäischen Gerichtshofes gerügt, da dieser die europarechtlichen Kompetenzen überschritten habe. Damals ging es um ein Urteil zum Anleihenkauf der Europäischen Zentralbank. Ein derartiges «Ultra-Vires-Handeln» ist in dem vorliegenden Fall nicht gegeben, dürfte jedoch Kritikern Aufwind geben, die die Macht des europäischen Gerichtes skeptisch sehen.Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, verweist darauf, dass sich das Urteil auf die alte Rechtslage beziehe. Das eigentliche Problem liege an widersprüchlichen Signalen. «Wir werden die Sekundärmigration niemals in den Griff bekommen, wenn wir Migranten, für die andere Mitgliedstaaten zuständig sind, weiterhin grosszügig versorgen», sagte Throm.Alexander Throm sitzt für die CDU im Bundestag.Frederic Kern / ImagoGenau das torpediere alle Bemühungen, die Weiterwanderung innerhalb der EU einzugrenzen. Hier setze die Geas-Reform an. Bei abgelehnten Dublin-Fällen streiche der neue Leistungsausschluss die regulären Leistungen, zugleich bleibe die freiwillige Rückreise in den zuständigen Staat jederzeit möglich. «Um es vereinfacht auszudrücken: Flixbusse fahren nicht nur in eine Richtung», sagte Throm der NZZ. Er spielt darauf an, dass Asylbewerber hin und wieder mit günstigen Fernbussen nach Deutschland gelangen können.Winfried Kluth ist Professor für öffentliches Recht.PDWie sehen Juristen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes? Winfried Kluth ist Professor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er sagt, zwar müsse man «Gefahren und illegale Migration konsequent und frühzeitig abwehren». Das Urteil sei dennoch begrüssenswert, da es noch vor Beginn des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems deutlich mache, «wo die Grenze bei den Leistungskürzungen verläuft». Diese Grenze seien die Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Laut Kluth wäre es für eine effektive Migrationspolitik ohnehin wichtiger, die «dysfunktionale Verwaltungsorganisation in Deutschland» zu reformieren.Der Fall verdeutlicht das Dilemma der deutschen und anderer europäischer Regierungen: Viele Wähler fordern eine restriktivere Migrationspolitik, diese ist wegen europa- und menschenrechtlicher Abkommen aber schwer umsetzbar.Passend zum Artikel
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Das Gericht urteilte, Deutschland müsse auch abgelehnte Asylbewerber mit Leistungen versorgen. Der Entscheid könnte Folgen haben für die Reform des europäischen Asylsystems.










