Abgelehnten Asylbewerbern dürfen gewisse Leistungen nicht gekürzt werden, urteilt das oberste EU-Gericht. Es ist eine Entscheidung mit Folgen, deren Terminierung kein Zufall sein dürfte.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Europäischer Gerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig“.

Kleidung gestrichen: Der EuGH bemängelt Deutschlands Praxis bei abgelehnten Asylbewerbern. Dabei stehen neue Regeln schon vor der Tür.